Atomenergie

Zweite Abbaugenehmigung für GKN I

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim mit dem Block 1 rechts im Bild, aufgenommen am 10.04.2017 bei einem Pressetermin zum symbolischen Start der Abrissarbeiten an Block 1 des Atomkraftwerks in Neckarwestheim.

Umweltministerium erteilt GKN I die zweite Abbaugenehmigung

Das baden-württembergische Umweltministerium hat heute (12.12.) der EnBW die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block I des Gemeinschaftskraftwerks Neckarwestheim (GKN I) erteilt. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte das Umweltministerium vor zwei Jahren ausgesprochen.

„Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind gegeben“, sagte der baden-württembergische Energieminister Franz Untersteller. „Dazu gehört vor allem auch, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden, erfüllt ist.“

Block I des Kernkraftwerks in Neckarwestheim ist seit 2011 stillgelegt

Die Genehmigung sei Voraussetzung für einen kontinuierlichen Abbau der seit 2011 stillgelegten Anlage, fügte Untersteller hinzu. Das liege im Interesse der Allgemeinheit: „Denn mit dem weiteren Abbau verringert sich für die Anwohner auch das Risiko. Deshalb war uns auch wichtig, die Öffentlichkeit im Genehmigungsprozess intensiv zu beteiligen. Das ist nicht überall in Deutschland selbstverständlich.“

Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung umfasst unter anderem den Abbau des sogenannten Biologischen Schilds (Betonmantel, der den Druckbehälter umgibt), des Unterteils des Reaktordruckbehälters und des Beckens des Brennelementlagers.

GKN I ist damit nach Obrigheim das zweite Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt ist.  

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GKN 1