Umweltminister Franz Untersteller: „Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu motivieren, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und umzusetzen.“
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 6. März der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über das Förderprogramm KLIMOPASS zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die finanzielle Unterstützung von Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die in die Anpassung an den Klimawandel einsteigen und konkrete Maßnahmen dazu umsetzen wollen.
„Der Klimawandel ist Realität und längst auch in Baden-Württemberg zu spüren. Dies führen uns vermehrte Temperaturextreme, länger andauernde Trockenperioden oder verheerende Starkregenereignisse immer öfter vor Augen,“ erläuterte Umweltminister Franz Untersteller heute (07.03.) in Stuttgart. „Je früher wir uns auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten, desto besser können wir Schäden und Kosten in Grenzen halten.“ Die Städte und Gemeinden im Land spielten dabei eine wichtige Rolle, so der Minister weiter. „Mit dem Förderprogramm KLIMOPASS erhoffen wir uns neue Impulse zur Umsetzung unserer Anpassungsstrategie insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene.“
Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen, die die Bereiche Beratung und Information, Planung und Konzeption sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen aufgreifen. „Wir haben uns für ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten entschieden,“ sagte Untersteller. „So können wir sowohl die Kommunen und Unternehmen erreichen, die sich bisher noch nicht mit der Thematik beschäftigt haben, als auch diejenigen weiter motivieren, die sich schon länger mit der Anpassung an den Klimawandel befassen.“
Das Förderprogramm KLIMOPASS richtet sich an Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Auch eingetragene gemeinnützige Vereine sowie Träger von Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten können Zuwendungen beantragen.
In den Jahren 2018 und 2019 stellt das Land insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.
Die Verwaltungsvorschrift wird am 15. März in Kraft treten.