Umweltminister Franz Untersteller: „Mit den Einnahmen schützen wir die Menschen im Land vor Hochwasserrisiken.“
Das Wasserentnahmeentgelt wird Anfang kommenden Jahres erhöht. Das hatte der Landtag 2013 beschlossen. Die Steigerung in der öffentlichen Wasserversorgung beträgt 1,9 Cent (von derzeit 8,1 Cent auf 10 Cent) pro Kubikmeter. Auch das Entgelt für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird angehoben. Kraftwerksbetreiber beispielsweise müssen für das zur Kühlung ihrer Anlagen entnommene Oberflächenwasser 0,5 Cent pro Kubikmeter mehr bezahlen (derzeit 1 Cent, künftig 1,5 Cent pro Kubikmeter).
„Mit den Einnahmen können wir den Hochwasserschutz im Land kontinuierlich weiter verbessern. Das ist mir ein besonderes Anliegen, denn in Zeiten des Klimawandels werden wir immer häufiger mit Starkregenereignissen und Überflutungen rechnen müssen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller heute (14.11.) in Stuttgart. Der Ausbau des Hochwasserschutzes sei für die Sicherheit der Menschen und den Erhalt von Lebens-, Arbeits- und Kulturräumen sowie Vermögenswerten unverzichtbar, komme also allen zugute.
Entsprechend eines Entschließungsantrages des Landtags hat das Umweltministerium von einem unabhängigen Gutachter aktuell prüfen lassen, ob und in welchem Maße die baden-württembergischen Kraftwerksbetreiber von der Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts betroffen sind. „Den Unternehmen der Energiebranche im Land entstehen durch die Erhöhung des Wasserpfennigs keine unverhältnismäßigen Nachteile“, erläuterte Untersteller das Ergebnis der Studie.
Insgesamt stelle das Wasserentnahmeentgelt nur einen kleinen Anteil der Gesamtkosten der Kraftwerksbetreiber dar, so der Minister weiter. „Die Erhöhung der Abgabe wirkt sich am ehesten auf die Wettbewerbssituation älterer Kohlekraftwerksblöcke aus. Entscheidend für den Betrieb der Kohlekraftwerke sind letztendlich aber andere Kostenfaktoren wie die CO2-Preise und die Brennstoffkosten. Der Wasserpfennig hat daher insgesamt nur unwesentlichen Einfluss auf die Wettbewerbssituation.“
Ergänzende Informationen
In Baden-Württemberg wird seit 1988 eine Abgabe auf die Nutzung von natürlichen Wasservorkommen, die vom Land bewirtschaftet werden, erhoben. Dazu zählen Grundwasservorkommen ebenso wie das Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen.
Privathaushalte können von der Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts insoweit betroffen sein, als die Wasserversorger die Kosten auf den Wasserpreis umlegen. Sollten die Versorger die Tariferhöhung 1:1 umsetzen, würde dies für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 150 Kubikmetern im Jahr zu Mehrkosten von rund 3 Euro führen.