Abfallwirtschaft

Umweltministerium veröffentlicht Entwurf der Deponiekonzeption des Landes

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Abriss von asbesthaltigen Dachplatten

Umweltminister Franz Untersteller: „Eine zuverlässige Abfallwirtschaft benötigt Deponien. Die Konzeption schafft dafür die langfristige Planungsgrundlage“

Frühzeitig will Baden-Württemberg die Weichen stellen, um auch langfristig Abfälle bei Bedarf sicher deponieren zu können. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat das Umweltministerium deshalb eine Deponiekonzeption als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für den künftigen Deponiebau beziehungsweise -ausbau erstellt. Die Konzeption ist als Vorab-Entwurf seit heute öffentlich.

Sie gehört zum Teilplan Siedlungsabfall des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg, der dieses Jahr zur Fortschreibung ansteht.

Vorausschauende Planung

„Noch haben wir keine ernsten Deponie-Engpässe im Land, aber es ist notwendig, dass wir bald in die Planung für neuen Deponieraum einsteigen, damit das auch nach 2030 noch der Fall ist“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (19.03.) in Stuttgart. „Der Planungsvorlauf für eine neue Deponie beträgt viele Jahre. Die Konzeption zeigt, wo die zuständigen Kreise mit welcher Dringlichkeit handeln müssen.“

Für die Konzeption wurde landesweit die Deponiesituation für die Deponieklassen 0, I und II betrachtet. Abgelagert werden dort unbelastete (Klasse 0) und belastete (Klassen I und II) Abfälle, also Abfälle, die nicht verwertet werden können oder dürfen.

Aus der Bestandsaufnahme wird ersichtlich, dass es insbesondere im badischen Raum für Abfälle der Klassen I und II Handlungsbedarf gibt. In diese Klassen fallen beispielsweise belasteter Bodenaushub oder nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle. Maßgabe für den Handlungsbedarf ist die Verpflichtung, stets genügend Deponiekapazitäten zur Verfügung zu haben, um mindestens eine 10-jährige Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Entsorgungssicherheit bis 2037

Unter der Voraussetzung, dass alle bisher planfestgestellten Deponiekapazitäten zeitnah ausgebaut werden, verfügt Baden-Württemberg noch bis 2037 über ausreichendes Deponievolumen in allen drei Deponieklassen. Die umfassende 10-jährige Entsorgungssicherheit kann also letztmals 2027 nachgewiesen werden.

„Daraus folgt, dass wir jetzt zunächst die bereits geplanten, aber noch nicht nutzbaren Kapazitäten ausschöpfen müssen“, so Umweltminister Untersteller. „Damit können wir das heute noch vorhandene Deponievolumen etwa verdoppeln. Zeitgleich müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorger und Kreise aber bedarfsorientiert heute schon über den Neubau von Deponien nachdenken.“

Eine effiziente Kreislaufwirtschaft und der Ausbau von Deponien seien kein Widerspruch, betonte Untersteller. „Je mehr Stoffe wir aus Abfällen für eine Verwertung zurückgewinnen, desto wichtiger wird es, die verbleibenden Reststoffe dem Kreislauf zu entziehen. 100 Prozent Wiederverwertung ist leider eine Illusion. Wir müssen Restabfälle, die sich aufgrund problematischer Inhaltsstoffe nicht für eine Verwertung eignen, auf Deponien entsorgen.“

Ergänzende Informationen

Jährlich fallen in Baden-Württemberg rund 38,9 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle an, von denen etwa 5,2 Millionen auf Deponien beseitigt und rund 33,7 Millionen Tonnen verwertet werden.

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung für die Deponiekonzeption (2018) gab es in Baden-Württemberg 36 Deponien der Klassen I und II und 275 Deponien der Klasse 0.

Zum Herunterladen

Entwurf der Landesdeponiekonzeption Baden-Württemberg [PDF; 1/21; 2,6 MB; nicht barrierefrei]