Naturschutz

Stärkung der Biodiversität – Gesetzespaket nimmt letzte Hürde

Umweltminister Franz Untersteller: „Heute ist ein besonderer Tag für den Naturschutz und die Landwirtschaft im Land.“

In seiner heutigen (22.07.) Sitzung hat der baden-württembergische Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die rechtlich verbindliche Stärkung der Biodiversität im Land. Für Umweltminister Franz Untersteller ist es ein besonderer Tag: „Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin überzeugt, dass es nicht nur landesweit große Beachtung finden, sondern auch auf Bundesebene richtungsweisend sein wird.“

Er sei froh und auch stolz auf den erzielten gesamtgesellschaftlichen Konsens und die Bereitschaft aller Beteiligten, die Herausforderungen des Artensterbens im Dialog miteinander anzugehen, sagte Untersteller. „Doch es muss jedem klar sein, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht ändert“, betonte der Umweltminister. „Erst die tagtägliche praktische Umsetzung und Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirkt eine Stärkung der Biodiversität in unserem Land.“ Auch wenn heute ein ganz wichtiges Etappenziel erreicht wurde, sei es für eine erfolgreiche Trendwende beim Artensterben immer noch erst der Anfang.

Ergänzende Informationen

Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte der Novellen sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
  • Minimierung der Lichtverschmutzung
  • Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
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