Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird nun umgehend mit anderen betroffenen deutschen Behörden und Institutionen in einen Austausch über die Standortvorschläge eintreten.
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker: „Das Land wird weiter auf sichersten Standort drängen und bestmögliche Sicherheitseinrichtungen einfordern.“
Zu den Standortvorschlägen der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) für das schweizerische atomare Endlager in der Region Nördlich Lägern teilt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker mit:
„Wir nehmen den Endlagerstandort in der Region Nördlich Lägern als Kombilager für hochradioaktive sowie für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Wirtsgestein Opalinuston zur Kenntnis und werden die Pläne unserer schweizerischen Nachbarn nun vertieft prüfen. Sowohl was das Endlager als auch die erforderlichen Oberflächenanlagen anbelangt, wird das Land Baden-Württemberg weiter auf die sichersten Standorte drängen und bestmögliche Sicherheitseinrichtungen und Transportkonzepte einfordern. Gerade auch bei Festlegungen, die nicht durch den Verfahrensvorrang der Geologie festgelegt werden und bei denen die Belastung Baden-Württembergs reduziert werden kann, erwarte ich eine grenzüberschreitende Beteiligung. Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor radioaktiver Strahlung muss gewährleistet sein, insbesondere aber auch der Grundwasserschutz.“
Die Ministerin erklärt weiter: „Der Standort Nördlich Lägern mit seiner unmittelbaren Grenznähe insbesondere zum Landkreis Waldshut, aber auch zu den Kreisen Lörrach, Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis, führt unübersehbar vor Augen, dass die angrenzende baden-württembergische Bevölkerung einen großen Beitrag zur Endlagerung des schweizerischen Atommülls leistet. Dies muss sich aus unserer Sicht zwingend adäquat bei den anstehenden Abgeltungsverhandlungen niederschlagen.“
Weitere Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird nun umgehend mit anderen betroffenen deutschen Behörden und Institutionen in einen Austausch über die Standortvorschläge eintreten – unter anderem mit demBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie mit der vom BMUV eingesetzten Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT). Ziel ist zunächst eine Plausibilisierung des ASR-Standortvorschlags (ASR: „Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche“), welche neben einer geologischen Bewertung auch Aussagen zum Logistik- und Oberflächenanlagenkonzept beinhalten soll. Mit Vorliegen der Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch voraussichtlich ab dem Jahr 2024 wird eine tiefergehende Bewertung grundsätzlich möglich.
Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) arbeitet ihre Standortvorschläge nun als sogenannte Rahmenbewilligungsgesuche aus; genau geprüft werden diese vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Der schweizerische Bundesrat wird voraussichtlich 2029 über das Rahmenbewilligungsgesuch entscheiden. Dieser Entscheid wird dem Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Bundesversammlung, zur Genehmigung unterbreitet. Möglich, aber nicht zwingend ist ein Referendum gegen das Erteilen der Bewilligung. Das letzte Wort hätten in diesem Fall die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz (circa 2031).