Marktüberwachung

Ökodesign und Energielabel

LED Lampe mit Energiebewertungstabelle

Umweltministerium veröffentlicht Jahresbilanz 2017 und 2018 der Marktüberwachung im Land

Die Marktüberwachung in Baden-Württemberg hat in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in den Jahren 2017 und 2018 wieder zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen zur Überwachung der geltenden Vorschriften durchgeführt. Im Fokus standen dabei Elektromotoren, LED-Lampen, Ventilatoren, Wasserpumpen, Heizungen, Warmwasserspeicher und Raumklimageräte. Das Vorgehen und die Methodik, die Ergebnisse sowie die Maßnahmen und Folgerungen der jeweiligen Aktionen sind in der heute (17.08.) vom Umweltministerium veröffentlichten Jahresbilanz ausführlich dargestellt und erläutert.

„Wir haben zum Teil erfreulich niedrige Beanstandungsquoten“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. „Teilweise stellten die Kolleginnen und Kollegen aber auch zahlreiche Mängel fest – sowohl bei der umweltgerechten Gestaltung von Produkten als auch bei der Kennzeichnung von Energieverbrauch und Leistung. Das zeigt, dass die Marktüberwachung für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb unverzichtbar ist.“

Ergänzende Informationen

Die Veröffentlichung von Jahresbilanzen zum Ökodesign und der Energieverbrauchskennzeichnung ist Teil des Marktüberwachungsprogramms nach der EU-Verordnung 765/2008 vom 9. Juli 2008. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Bereiche, die harmonisierten Produktanforderungen unterliegen, Marktüberwachungsprogramme zu erstellen und sowohl diese Programme als auch deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen landesweit für die Umsetzung der Marktüberwachung zuständig. Es ist damit auch verantwortlich für die Überwachung der Vorschriften in den Rechtsbereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung.

Marktüberwachung

Zum Herunterladen

Jahresbericht 2017 und 2018 [07/20; 693 KB]