Umweltministerium stellt Maßnahmenkatalog zu neuem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vor
Wie im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgelegt, gibt das Umweltministerium den Entwurf des Maßnahmenkatalogs für das neue Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) in eine vorgezogene freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung. Umweltminister Franz Untersteller gab heute (17.05.) den offiziellen Start der Beteiligung bekannt und erläuterte die wesentlichen Inhalte.
„Unser Ziel ist es, vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Jahre das IEKK von 2014 fortzuschreiben und damit den Klimaschutz im Land voranzubringen. Es enthält zahlreiche Maßnahmenvorschläge, wie wir in den nächsten Jahren Erfolge bei der notwendigen Reduzierung unserer Treibhausgasemissionen erzielen können“, sagte Untersteller.
Der Entwurf enthält über 150 einzelne Maßnahmenvorschläge. Sie betreffen die sechs Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft sowie Industrie und Stoffströme. „Wir unterbreiten detaillierte Vorschläge, was in diesen Bereichen getan werden könnte und müsste, um das im Klimaschutzgesetz definierte Fernziel nicht aus den Augen zu verlieren: Die Treibhausgasreduktion um 90 Prozent bis 2050 im Vergleich zum Jahr 1990“, sagte Untersteller.
Der Umweltminister forderte die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auf, sich in den nächsten insgesamt sechs Wochen aktiv in den Diskussionsprozess um die künftigen Energie- und Klimaschutzmaßnahmen einzubringen. „Die Online-Beteiligung auf dem Beteiligungsportal des Landes steht jedem offen. Dort können sie die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen einsehen und kommentieren. In den weiteren Prozess bis zur Fertigstellung des IEKK fließen diese Stellungnahmen dann ein“, so Untersteller.
Neben der Online-Beteiligung sucht das Umweltministerium gemeinsam mit allen beteiligten Ministerien auch das direkte Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Interessengruppen. Es wird zwei Bürgerkonferenzen geben sowie Verbändetische zu den oben genannten sechs Sektoren. Für die Bürgerkonferenzen werden „Zufallsbürger“ telefonisch eingeladen, außerdem können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Bürgerkonferenz über das Online-Portal bewerben.
Ein eigenständiger Teil der Beteiligung ist die Einbindung junger Menschen in den Prozess. „Was wir heute beschließen und anpacken oder auch versäumen, betrifft vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Deshalb wollen wir ihnen eine eigene Plattform bieten, um unsere Klimaschutzvorschläge zu diskutieren und zu kommentieren. Wir sind gespannt auf ihre Sicht der Dinge.“
Der ganze Beteiligungsprozess wird bis Mitte Juli dauern, die Ergebnisse der vorgezogenen freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung werden dann am 20. Juli offiziell an das Umweltministerium übergeben. Im Anschluss daran wird ein nächster IEKK-Entwurf erarbeitet, der dann in das weitere formale Abstimmungsverfahren geht.
Umweltminister Franz Untersteller appellierte heute an alle Prozessbeteiligten, sich stets im Klaren darüber zu sein, um was es beim Klimaschutz gehe: „Um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit um die Zukunft unserer Kinder und Enkel.“
Weitere Informationen
Onlinebeteiligung zum IEKK und Bewerbung zu den Bürgerkonferenzen
Klimaschutz
Klimaschutzgesetz
Integriertes Energie- und Klimaschutzgesetz
Zum Herunterladen
Beteiligungsportal: Entwurf des Maßnahmenkatalogs zum Integrierten Energie- und Klimaschutzgesetz