Corona – Ansteckungsschutz

Nur zertifizierte Gesichtsmasken bieten umfassenden Gesundheitsschutz vor eigener Ansteckung

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Ein Apotheker hält in einer Apotheke eine FFP2 Atemschutzmaske. (Bild: ©picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Marktüberwachung arbeitet mit Hochdruck an der Prüfung von Schutzmasken

Umweltminister Franz Untersteller hat darauf hingewiesen, dass Gesichtsmasken zum Schutz vor Viren einen qualitativen Standard benötigen. Die Hersteller von Masken sind dafür verantwortlich und müssen die Qualität ihrer Masken auch nachweisen können. Werden Gesichtsmasken in die EU importiert, müssen entsprechende Dokumente bei der Zollkontrolle vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, verbietet die Marktüberwachung den Import bis der Importeur die Qualität der Masken durch eine technische Prüfung nachgewiesen hat.

Es diene dem Gesundheitsschutz aller, dass Gesichtsmasken nicht in den Handel kommen, wenn sie die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, sagte der für die Marktüberwachung zuständige Minister Untersteller: „Es ist extrem wichtig, dass die Masken korrekt funktionieren und dass das durch eine entsprechende Zertifizierung bestätigt ist. Wer eine Schutzmaske aufzieht, muss sicher sein, dass sie ihn auch wirklich schützt und darf sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen“, so Untersteller.

Er versicherte, dass die Importkontrollen zügig und an sieben Tagen die Woche erfolgen. „Wir tun alles, damit Zoll und Marktüberwachung nicht zu einem Nadelöhr in der Maßnahmenkette gegen das Corona-Virus werden. Das ist bis dato auch gelungen. Die Beschäftigten arbeiten mit großer Sorgfalt und sehr hohem Engagement.“

Unterschieden werden drei Arten von Schutzmasken mit unterschiedlicher Schutzwirkung.

  • (Zertifizierte) Masken nach EU-Verordnung (in der Corona-Krise auch nach vergleichbaren Normen der Länder USA, Kanada, Japan, Australien und China) für persönliche Schutzausrüstung (PSA): Diese Masken schützen die Trägerin/den Träger vor der Ansteckung durch infizierte Personen und sind in der aktuellen Situation für medizinisches Personal und Pflegepersonal gedacht.
  • (Zertifizierte) Masken nach dem Medizinprodukte-Gesetz (zum Beispiel OP-Masken): Sie schützen andere vor der Ansteckung durch die Trägerin oder den Träger der Maske. Auch diese Masken sollten vor allem von Menschen getragen werden, deren Tätigkeiten den nahen und damit risikoreichen Kontakt mit anderen beinhalten. Aber auch bei Einkäufen im Supermarkt oder Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen sie dazu bei, dass von deren Trägerinnen oder Trägern ein deutlich verringertes Ansteckungsrisiko ausgeht – vorausgesetzt, dass die Masken sachgerecht angelegt wurden.
  • (Nicht-zertifizierte) Masken: Diese Masken müssen den Hinweis „Nicht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren geeignet“ oder einen anderen Hinweis dieser Art tragen. Auch sie können vor dem Anstecken von Kontaktpersonen schützen und damit zur Eindämmung des Virus beitragen – aber ihre Wirkung ist nicht überprüft. Die Weltgesundheitsorganisation warnt, dass es auch beim falschen Absetzen der Masken zu Infektionen kommen kann.

„Grundsätzlich ist die Überlegung, sich und andere mit einer Gesichtsmaske zu schützen, richtig“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Vorstellung, damit jedes Risiko auszuschließen, ist aber falsch. Auch mit einer Gesichtsmaske bleiben die Minimierung sozialer Kontakte und gute Hygiene unerlässlich.“