Energieeffizienz

Neue Förderprogramme für eine hochwertige energetische Gebäudesanierung gestartet

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Umweltministerium und L-Bank stellen Energieeffizienzförderung des Landes um

Gemeinsam haben heute das Umweltministerium und die L-Bank den Startschuss für die beiden neuen Förderprogramme „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“ und „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“ gegeben. Diese lösen ab dem 1. Juli die bereits bestehenden Landesprogramme zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg ab. Mit den Förderprogrammen „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ und „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“ hatte das Land in der Vergangenheit die KfW-Förderung des Bundes mit zusätzlichen Landesmitteln noch einmal aufgestockt. Ab jetzt sollen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen mit einer Klimaprämie zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motiviert werden.

Anreiz für besonders anspruchsvolle Sanierungsmaßnahmen

„Bei unseren Gebäuden im Land besteht ein riesiges Potenzial, schädliche Treibhausgasemissionen einzusparen. Das müssen wir in den kommenden Jahren heben, damit wir unser Ziel Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 erreichen“, hob Umweltministerin Thekla Walker heute (01.07.) in Stuttgart anlässlich des Beginns der neuen Förderprogramme hervor. Baden-Württemberg habe deshalb die Sanierungen von Wohn- und Betriebsgebäuden auf einen hohen Effizienzstandard mit Landesmitteln zusätzlich finanziell unterstützt. „Diesen wichtigen Anreiz über die gesetzlichen Vorgaben hinauszugehen, wollen wir auch in Zukunft weiter setzen.“

„Seit fast 10 Jahren engagieren sich das Land und die L-Bank aktiv in der Förderung von Energieeffizienz und der nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen. Dabei wurde in den Programmen der Energie- und Ressourceneffizienzfinanzierung insgesamt ein Fördervolumen von deutlich über 9 Milliarden Euro ausgereicht – das sind starke Impulse für den laufenden Strukturwandel in unserer Wirtschaft. Mit der Neugestaltung der Programme und der Fokussierung auf den Gebäudebereich schaffen wir nun die Voraussetzungen dafür, diesen erfolgreichen Förderweg fortzusetzen und auch in Zukunft sowohl im Bereich der Sanierung wie im Neubau passgenaue Impulse zu geben,“ sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank.

Anpassung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Notwendig wird die Umstellung der Landesförderprogramme durch die Änderung der Förderlandschaft auf Bundesebene. Denn mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt der Bund die bestehenden Energieeffizienzprogramme der KfW zum 30.06.2021 ein. 

So folgt nun auf das Landesprogramm „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ für Wohngebäude das Förderprogramm „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“. Im Rahmen des neuen Programms erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen, die den Effizienzhaus-Standards 55 oder 40 entsprechen, eine „Klimaprämie“ von 2000 beziehungsweise 4000 Euro. Das Programm für die Förderung von Nichtwohngebäuden läuft zukünftig unter dem Namen „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“ und ersetzt das bisherige „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“. Auch dieses neue Programm wird weiterhin als Kooperation von Umweltministerium und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angeboten. Hier erhalten Unternehmen, die im Rahmen der BEG ein Darlehen oder einen Zuschuss aus Bundesmitteln beantragen, für den restlichen Finanzierungsbedarf einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln von drei Prozent bei einer Sanierung zum Standard Effizienzgebäude (EG) 40 oder von zwei Prozent bei einem Standard EG 55. Darüber hinaus bedient das Programm auch ambitionierte Neubauten. Die beiden Förderprogramme werden wie bereits zuvor von der L-Bank abgewickelt.

Weitere Informationen

Informationen zu den neuen Förderprogrammen sowie Erläuterungen zur Antragsstellung und die entsprechenden Formulare erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.