Mühlenbrand

Mühlenbrand an der Jagst vor drei Jahren – Kostenerstattung an die Landkreise unter Dach und Fach

Umweltminister Franz Untersteller: „Ich bin froh, dass wir gemeinsam eine Lösung für die finanziellen Belastungen infolge des Mühlenbrandes gefunden haben. Das erspart allen Beteiligten langwierige Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang.“

Die finanziellen Folgen des Brandes der Lobenhäuser Mühle bei Kirchberg an der Jagst am 22. August 2015 sind jetzt abschließend geregelt. In einer Vereinbarung haben sich die drei betroffenen Landkreise mit dem Land auf die Erstattung von Kosten geeinigt, die ihnen beim Kampf gegen die Folgen des Brandes entstanden waren. Hiernach erhalten die Landkreise vom Land einen Betrag von insgesamt 2.096.330 Euro.

Voraussetzung hierfür war ein Vergleich, den das Land mit dem Mühlenbesitzer und dessen Versicherung sowie der Stadt Kirchberg abgeschlossen hat. Hiernach erhält das Land eine Summe von insgesamt 970.000 Euro.

„Ich danke allen Beteiligten für ihren konstruktiven Einsatz für eine ausgewogene und für alle Seiten akzeptable Lösung“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (10.08.). Damit herrsche nun endlich Klarheit und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang blieben allen Betroffenen erspart.

„Da sich der Mühlenbesitzer und seine Versicherung mit einem substanziellen Betrag an den Kosten beteiligen, die den Kreisen als Folge des Brandes entstandenen sind, hat sich der Anteil, den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen haben, deutlich reduziert“, so der Minister. Am Ende trage das Land noch rund 1,1 Millionen Euro, hinzu kommen weitere nichterstattungsfähige Kosten der Landkreise.

Der Landkreis Schwäbisch Hall erhält vom Land 181.204 Euro, der Hohenlohekreis 764.552 Euro und der Landkreis Heilbronn 1.150.574 Euro. „Das zeigt erneut, dass wir uns unserer Verantwortung für die Landkreise gerecht werden“, so Untersteller weiter. Der Minister erinnerte daran, dass von Seiten des Landes sowohl das Regierungspräsidium Stuttgart als auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und die Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg unmittelbar nach dem Unfall tagelang vor Ort gewesen und den Landratsämtern unbürokratisch mit Rat und Tat zur Seite gestanden seien, zum Beispiel bei der Feststellung des Schadensbildes oder dem Planen möglicher Gegenmaßnahmen. Unter Federführung des Regierungspräsidiums Stuttgart habe das Land zudem sehr schnell das Aktionsprogramm Jagst aufgelegt mit dem Ziel, die ökologischen Schäden des Mühlenbrandes zu beseitigen und die Widerstandskraft der Jagst langfristig zu stärken.

Regierungspräsident Reimer zeigte sich ebenfalls erfreut, dass mit der geschlossenen Vereinbarung das Thema Kostenerstattung nun seinen Abschluss findet und ergänzte: „Durch das Aktionsprogramm konnte eine Vielzahl der für die Jagst geplanten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Mein Dank gilt deshalb allen Akteuren, die dies durch ihre engagierte Arbeit ermöglicht haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir bald eine positive Bilanz des Aktionsprogramms Jagst ziehen können“, erklärte der Regierungspräsident zuversichtlich.

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Aktionsprogramm Jagst