Die Energieminister und -Ministerinnen der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg und Bremen fordern in einem gemeinsamen Brief an die Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche mehr EEG-Ausschreibungen für Windkraft.
Für Baden-Württemberg ist dies besonders relevant. In keinem anderen Bundesland wurden 2025 so viele Genehmigungen für neue Anlagen beantragt. Aktuell sind 1371 Anlagen im Verfahren. Genehmigungen dauern im Schnitt ein Jahr.
„Wir steuern auf einen Flaschenhals zu. Sehr viele Projektierer in Baden-Württemberg könnten in diesem und im kommenden Jahr Anlagen bauen und in Betrieb nehmen. Dafür brauchen sie Investitionssicherheit in Form der bewährten EEG-Mindestvergütung“, erklärt Ministerin Thekla Walker. Dafür müsse Zahl und Volumen der Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur erhöht werden. Rechtlich sind bis zu 30 Prozent Steigerung möglich.
In Baden-Württemberg und Bayern werden neue Anlagen besonders dringend gebraucht, um Netzkosten für den Stromtransport von Nord nach Süd zu verringern. „Deshalb muss unbedingt auch das Referenzertragsmodell im EEG erhalten bleiben, das Standortnachteile von Anlagen im Süden bei Ausschreibungen ausgleicht“, so Thekla Walker. Die Bundesregierung hatte 2025 eine Überprüfung dieses Südbonus angekündigt, bisher aber keine weiteren Maßnahmen angekündigt.
Energieministerin Thekla Walker kritisiert in diesem Zusammenhang auch das so genannte Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums. Es sieht Beschränkungen beim Ausbau der Erneuerbaren vor, abhängig vom Stand des Netzausbaus. „Wir wollen das Tempo für die Energiewende hochhalten. Neue Anlagen nur noch dort, wo es Netzbetreibern am wenigsten Umstände bereitet, widerspricht dem Ziel einer effizienten Energiewende. Anlagen sollten dort gebaut werden, wo sie am meisten Energie liefern und die wenigsten Konflikte verursachen. Die Regionalverbände haben mit hohem Aufwand Windvorranggebiete festgelegt, auf denen in Zukunft Windräder noch zügiger genehmigt und gebaut werden können. Die Pläne von Katherina Reiche sind damit nicht kompatibel. Sie gefährden sowohl das Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus als auch den Konsens vor Ort, auf welchen Flächen er stattfinden sollte.“
Hintergrund
- Die Bundesnetzagentur soll von der Möglichkeit der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens um bis zu 30 Prozent für die nächste Auktionsrunde Gebrauch machen.
- Insbesondere für das Jahr 2026 und dann die Folgejahre sollen die Ausschreibungsmengen für Wind an Land so angehoben werden, dass der Überhang an Projekten sukzessive abgebaut wird.
- Basis ist Paragraf 4a EEG, der diese Möglichkeit vorsieht, wenn man sich nicht auf dem Zielpfad der zu realisierenden Strommengen aus Erneuerbaren befindet.
- Ausschreibungen nach EEG funktionieren so, dass sich Projektierer auf eine Mindestvergütung bewerben. Standardgemäß vermarkten sie den Strom regulär über die Strombörse. Fällt dieser unter einen bestimmten Mindestwert erhalten sie aus dem EEG-Konto die Differenz zwischen Markterlös und Mindestwert. Die Angebote mit den geringsten Mindestwerten „gewinnen“ die Auktion. Anlagen im Süden erhalten dabei einen Bonus, der den geringeren Windertrag als auch den höheren Aufwand eines Baus im Schwarzwald im Vergleich zur norddeutschen Tiefebene ausgleicht (Referenzertragsmodell).
- Überblick über Zahl der Anträge in BW: Daten- und Kartendienst der LUBW – Windenergieausbau in Baden-Württemberg
Zum Herunterladen
Gemeinsamer Brief: Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für Wind an Land [PDF; 02/2026]


