Umweltminister Franz Untersteller: „Zusätzlich zur Übernahme von Investitionskosten gewährt das Land künftig auch Zuschüsse für den Arbeitsmehraufwand, der durch Herdenschutzmaßnahmen entsteht.“
Die Europäische Kommission hat den Weg freigemacht, zusätzlich zu den Investitionen auch Arbeitsmehraufwand für wolfsabweisenden Herdenschutz zu erstatten. Damit kommt sie einem wichtigen Anliegen des baden-württembergischen Umweltministeriums nach.
„Auf diese Entscheidung haben wir gehofft und gewartet“, sagte Umweltminister Franz Untersteller, der sich zuvor in Berlin und Brüssel dafür stark gemacht hatte. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter, die unsere Landschaften offenhalten und pflegen, sollen nicht auf den Kosten, die der Wolf verursacht, sitzen bleiben.“
Weiterer Beitrag zur Existenzsicherung
Bisher konnten im Wesentlichen nur Investitionen erstattet werden, wie beispielsweise das Material und die Erstellungskosten für wolfsabweisende Zäune. Den wolfsbedingten Mehraufwand, der durch die regelmäßigen Kontrollen, den aufwändigeren Aufbau von mobilen Zäunen oder das regelmäßige Freischneiden von Bewuchs entsteht, mussten die Betriebe jedoch selber tragen. „Jetzt dürfen und werden wir innerhalb unserer Fördergebiete Wolfsprävention auch Zaunkontrolle und zusätzliche Pflegeleistungen jedenfalls teilweise übernehmen“, so Untersteller.
Zahlungen abhängig von Zaunart
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art des Zaunes:
- Bei wolfsabweisenden Festzäunen beträgt die Entschädigung 235 Euro pro Kilometer und Jahr
- Bei mobilen Zäunen für Schafe und Ziegen beträgt die Entschädigung 1230 Euro pro Kilometer und Jahr
- Bei mobilen Zäunen für Kälber oder Fohlen sowie Lamas oder Alpakas beträgt die Entschädigung 620 Euro Kilometer und Jahr
Anträge für die Aufwandsentschädigungen können von Ende März bis Ende September bei den Landratsämtern (Untere Naturschutzbehörden) beantragt werden. Die Auszahlungen sollen jeweils zum Ende eines Jahres erfolgen.
Ergänzende Informationen
Seit 2019 fördert das Land die Anschaffung und den Bau von wolfsabweisenden Zäunen.
Im vergangenen Jahr wurde die Erstattung für Material- und Lohnkosten bei der wolfsabweisenden Nachrüstung von Zäunen im Fördergebiet Wolfsprävention auf 100 Prozent angehoben. Auch bei Neubauten von Zäunen fördert das Land 100 Prozent der Materialkosten und 50 Prozent der Arbeitskosten.
Schutz vor Wölfen: Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter