Corona

Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen stellt viele Mängel bei importierten Atemschutzmasken fest

Ein Apotheker hält in einer Apotheke eine FFP2 Atemschutzmaske. (Bild: ©picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Umweltminister Franz Untersteller: „Wir werden die Kontrollen verstärken, um die Menschen noch besser vor mangelhaften Produkten zu schützen“

Mit einer landesweiten Schwerpunktaktion weitet die baden-württembergische Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ihre Anstrengungen aus, damit bei Atemschutzmasken nur solche Produkte auf dem Markt angeboten werden, die die geltenden europäischen Anforderungen erfüllen.

Die Marktüberwachung hatte in diesem Jahr bei ihren Stichproben bisher rund 1300 Gesichtsmasken untersucht und dabei in 380 Fällen zum Teil gravierende Mängel festgestellt. „Diese Kontrollen werden nun fortgeführt und vertieft“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (27.11.) in Stuttgart. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat die Fachaufsicht über die Marktüberwachung in Baden-Württemberg.

Um sich vor Covid19 zu schützen, spielen neben den Alltagsmasken vor allem die Atemschutzmasken eine wichtige Rolle – insbesondere für die Angehörigen von Risikogruppen und besonders gefährdete Berufsgruppen wie beispielsweise medizinisches Personal. Diese Masken müssen die Anforderungen der DIN EN 149 erfüllen. „Ein Teil der Produkte bietet allerdings nicht den versprochenen Schutz, weil sie virenhaltige Aerosole oder krebserzeugende Stäube nicht ausreichend abhalten. „Das ist höchstgefährlich für die Menschen, die sie tragen, und so nicht hinnehmbar“, betonte Minister Untersteller.

Damit Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) den Träger zuverlässig schützen, legt die europäische Gesetzgebung hohe Anforderungen an diese Produkte fest. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden Ausnahmen von der geltenden Gesetzgebung für PSA zugelassen. „Um den Bedarf an Produkten für den Infektionsschutz zu decken, wurden hier formale Hürden abgebaut“, erläuterte der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Sicherheit der Produkte sollte im Fall von Atemschutzmasken über Schnellprüfungen gewährleistet werden. Zum Beispiel mit Hilfe einer behördlichen Bestätigung.

30 Prozent der untersuchten Atemschutzmasken haben Mängel

Seit dem 1. Oktober gelte nun wieder die alte strikte Regelung. „Seit diesem Stichtag dürfen nur noch Atemschutzmasken hergestellt oder eingeführt werden, die der europäischen Verordnung über persönliche Schutzausrüstung entsprechen“, betonte Tappeser.

Bei etwa 30 Prozent der Atemschutzmasken, die die Marktüberwachung in diesem Jahr während der ersten Infektionswelle insbesondere beim Zoll überprüfte, waren die reduzierten Anforderungen nicht erfüllt. Zudem stellte die Behörde bei Nachprüfungen von neuen Produkten teils grobe Mängel fest. „Beispielsweise erfüllten sie nicht die vorgeschriebene Filterleistung oder konnten nicht dicht genug an die Gesichtsform angelegt werden“, hob Regierungspräsident Tappeser hervor. Hinzu kommen Produkte, die ohne jede Überprüfung eingeführt worden sind und sich nun im Handel befinden.

Angesichts dieser Erfahrungen werde das Regierungspräsidium Tübingen in den nächsten Wochen und Monaten die Kontrollen verstärken. „Dies betrifft insbesondere den Handel in den Ladengeschäften, den Onlinehandel, die Einfuhr von Atemschutzmasken an den Zolldienststellen, aber auch die Hersteller in Baden-Württemberg“, führte Minister Untersteller aus.

Ergänzende Informationen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Marktüberwachungsbehörde den gesetzlichen Auftrag, Stichprobenkontrollen an Produkten vorzunehmen und Hinweisen auf Mängel nachzugehen. Sie rät dazu, sich beim Kauf von Atemschutzmasken an den Anforderungen zu orientieren, die in einem Merkblatt der Marktüberwachung Baden-Württemberg aufbereitet wurden. Dieses kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden.

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