Naturschutz

Landesregierung stellt UNESCO-Antrag: Biosphärengebiet Schwarzwald soll anerkanntes Biosphärenreservat werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Titel UNESCO-Biosphärenreservat Auszeichnung und Verpflichtung zugleich

Eine gut 63 000 Hektar große Fläche des Schwarzwaldes soll im kommenden Jahr zum UNESCO-Biosphärenreservat aufgewertet werden. Die Landesregierung hat in ihrer vergangenen Kabinettssitzung beschlossen, den Anerkennungsprozess zügig einzuleiten und den notwendigen Antrag bei der UNESCO zu stellen. Das Biosphärengebiet Schwarzwald wäre nach dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb das zweite Biosphärengebiet in Baden-Württemberg, das den strengen internationalen Kriterien der UNESCO genügt.

„Für uns ist die internationale Anerkennung durch die UNESCO sehr wichtig, weil wir damit in der Championsleague der Schutzgebiete spielen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (19. Juli 2016) in Stuttgart. „Der Titel Biosphärenreservat ist eine Verpflichtung, die wir Natur und Umwelt gegenüber eingehen – das Land, die Landkreise und die Kommunen der Region gemeinsam.“

Umweltminister Franz Untersteller: Bekennen uns zu ambitioniertem Natur- und Umweltschutz und umfassender nachhaltiger Entwicklung der Region 

Alle 29 Städte und Gemeinden des Biosphärengebiets Schwarzwald sowie die betroffenen Landkreise, Lörrach, Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald, haben zugestimmt, den Antrag auf Anerkennung als Biosphärenreservat bei der UNESCO zu stellen. Umweltminister Franz Untersteller begrüßte das einmütige Engagement und zeigte sich überzeugt, dass die ganze Region davon profitieren wird: „Wir wollen das gesamte Gebiet aufwerten, die Biodiversität erhalten und fördern sowie eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklung gewährleisten.“ Davon würden alle profitieren, Menschen, Tiere und Pflanzen. „Der Wert der Natur und der Landschaft wird erhalten und sogar gesteigert, die touristische Attraktivität gestärkt, und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sorgfältig und nachhaltig gesteuert. Ich freue mich sehr, dass wir nach der Schwäbischen Alb auch den Schwarzwald mit einem Biosphärenreservat aufwerten wollen. Das bedeutet viele Vorteile für die Region“, so Untersteller. Die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat sei an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die im Biosphärengebiet Schwarzwald teilweise bereits erfüllt seien, führte Untersteller aus.

Ganz entscheidend ist die Aufteilung des Biosphärengebiets Schwarzwald in eine Kernzone, eine Pflegezone und eine Entwicklungszone. Die Kernzone, mindestens drei Prozent des gesamten Gebiets, umfasst im Biosphärengebiet Schwarzwald vor allem Buchenwald und Buchen-Mischwälder sowie Schluchtwälder, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden müssen. Die Pflegezone, knapp 30 Prozent der Gesamtfläche, setzt sich aus Kulturlandschaften wie Bergmähwiesen oder Nasswiesen sowie Weidfeldern, die durch menschliche Nutzung über lange Zeiträume entstanden sind, zusammen. Für den Erhalt solcher Kulturlandschaften ist die weitere naturschonende Nutzung unerlässlich und in einem Biosphärenreservat verpflichtend vorgeschrieben. Die Entwicklungszone umfasst mit etwa zwei Dritteln den größten Teil des Biosphärengebietes. Auf dieser Fläche wird eine vorbildliche und nachhaltige Entwicklung verlangt, auch wenn grundsätzlich eine wirtschaftliche, landwirtschaftliche oder touristische Nutzung der Flächen uneingeschränkt möglich ist.

Darüber hinaus verlangt die UNESCO ein Rahmenkonzept, wie im Biosphärenreservat in allen Wirtschaftsbereichen nachhaltige, umweltgerechte Nutzungen erforscht, entwickelt und angewandt werden sollen. Außerdem müssen eine Geschäftsstelle sowie ein Informationszentrum für Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet werden. Nach der Anerkennung als Biosphärenreservat, voraussichtlich Ende kommenden Jahres, sollen Land, Kreise und Kommunen das Rahmenkonzept im Laufe von drei Jahren vorlegen. Die Kosten für das Biosphärenreservat von etwa 660000 Euro jährlich trägt in den ersten drei Jahren das Land, danach übernehmen die Kreise und Kommunen 30 Prozent der Kosten. 

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg