Marktüberwachung

Land überprüft korrekte Energieverbrauchskennzeichnung

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Energielabel helfen beim Kauf von energieeffizienten Elektro- und Haushaltsgeräten

Mit dem Energielabel können sich Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell und einfach über den Energieverbrauch und die Leistung bestimmter Produkte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kaminöfen, Pkw oder Reifen informieren. Händlerinnen und Händler sind daher verpflichtet, das Energielabel gut sichtbar an den Produkten anzubringen.

Die Marktüberwachungsbehörden von zwölf Bundesländern haben in einer ge­meinsamen Aktion die korrekte Kennzeichnung von Produkten mit dem soge­nannten Energielabel überprüft. Dabei wurden im Zeitraum zwischen dem 19. und dem 30. September 2022 die Energieverbrauchskennzeichnung von 73.608 Produkten flächendeckend geprüft.

Mittelpunkt dieser bundesweiten Aktionstage war der stationäre Handel; eine Überprüfung des Online-Handels stand im Fokus einer weiteren deutschlandweit abgestimmten Aktion der Marktüber­wachungsbehörden, die bereits im Jahr 2021 begonnen hatte.

Bundesweite Ergebnisse der Überprüfungsaktion

Bei der Aktion haben die Behörden in Deutschland 2.024 Produkte (2,7 Prozent) beanstanden müssen. Im Vergleich zur letzten Schwerpunktaktion vor fünf Jahren (6,8 Prozent) ist das eine deutlich geringere Beanstandungsquote. Besonders häufig fehlten die erforderlichen Energielabel bei Einzelraumheiz­geräten (zum Beispiel Kamin- und Gaskatalytöfen) (14,6 Prozent) und Luftkondi­tionierern (zum Beispiel mobile Klimageräte) (7,4 Prozent). Überdurchschnittlich hoch waren die Beanstandungen auch bei gewerblichen Kühllagerschränken (14,7 Prozent) und sogenannten Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (7,9 Prozent), die jedoch nur in wenigen Geschäften angeboten werden und für die das Energielabel teilweise erst seit einem Jahr gilt. Bei Massenverbrauchspro­dukten wie elektronischen Displays, Kühlgeräten, Geschirrspülern und Wasch­maschinen, die bereits seit vielen Jahren mit einem Energielabel zu kennzeich­nen sind, lag die Mängelquote bundesweit mit rund drei Prozent deutlich gerin­ger.

Insgesamt haben die Marktüberwachungsbehörden bundesweit 794 Handels­unternehmen kontrolliert. Hierunter befanden sich 260 Elektrofachmärkte, 170 Baumärkte, 109 Möbelhäuser und 108 Küchenstudios. Bei 294 haben die Behörden die Kennzeichnung von Produkten – oftmals mehrfach – beanstanden müssen. Das entspricht einer Quote von 37 Prozent – rund vier Prozentpunkte niedriger als bei der vergangenen Aktion im Jahr 2017. Hohe Beanstandungen gab es unter anderem in Küchenstudios (47,1 Prozent).

221 der insgesamt 294 in Deutschland beanstandeten Händlerinnen und Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (rund 75 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abge­schlossen. Bei 52 Fällen ist geplant, ein Bußgeldverfahren einzuführen.

Ergebnisse in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat die zuständige Marktüberwachungsbehörde fast 15.000 Produkte bei 87 Handelsunternehmen überprüft. Darunter befanden sich 32 Elektrofachmärkte, 24 Baumärkte, 15 Möbelhäuser und sieben Küchenstudios.

Die Beanstandungsquote lag dabei im Land mit 1,3 Prozent deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (185 Produkte). Insgesamt hat die Marktüber­wachungsbehörde bei elf der 87 kontrollierten Handelsunternehmen in Baden-Württemberg Mängel vorgefunden (Quote von 12,6 Prozent). In gut 80 Prozent der Fälle wurden die festgestellten Mängel behoben. In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

„Das gute Ergebnisse in Baden-Württemberg lassen sich auf unsere regelmäßi­gen Kontrollen im stationären Handel, die wir nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie wieder aufgenommen haben, zurückführen“, sagte Umwelt­ministerin Thekla Walker. „Sie besitzen eine wichtige Signalwirkung an die Handelsunternehmen und die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die kontinuierliche Arbeit der Marktüberwachung ist.“

Ergänzende Informationen:

Bereits in den Jahren 2016 und 2017 hatten ähnliche bundesweite Aktionen der Marktüberwachung zur Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten stattgefunden. Nachdem im Jahr 2021 für verschiedene Produkte wie Fernseher, Kühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen neue Energielabel eingeführt worden waren, wurde die Idee einer gemeinsamen Aktion für dieses Jahr wieder aufgegriffen. An der diesjährigen Aktion haben neben Baden-Württemberg die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilgenommen.

Die Aktionstage konzentrierten sich auf den stationären Handel. Online-Shops standen bereits im Januar 2021 im Fokus einer weiteren bundesweiten Aktion, an der sich Baden-Württemberg ebenfalls beteiligte. In dieser überprüften die Marktüberwachungsbehörden elf Bundesländer mehr als 1200 Online-Shops über alle Branchen und Produktgruppen hinweg. Besonders im Blick lag dabei der Ersatz der alten Energielabel durch die neu skalierten Label. Die vorgefun­denen Mängel waren vielfältig. Da im Onlinehandel auch das Produktdatenblatt veröffentlicht werden muss, stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass hier besonderer Verbesserungsbedarf besteht.

Weitere Informationen

Ökodesign und Energielabel