Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Größerer Schutz für biologische Vielfalt in Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat heute den Weg für die Novellierung des Naturschutz- und des Landwirtschaftsrechts geebnet. Ziel ist, wirksame Rahmenbedingungen zu schaffen, um die wertvolle Pflanzen- und Tierwelt unserer Kulturlandschaften zu erhalten.
„Mit den heute beschlossenen Eckpunkten greifen wir die Forderungen des Volksbegehrens auf und entwickeln sie weiter. Um den Schwund von Arten einzudämmen, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Die Eckpunkte sind eine Antwort und Weiterentwicklung der Landesregierung auf das von ‚ProBiene‘ initiierte Volksbegehren für mehr Artenvielfalt. Vergangene Woche wurden sie von den zuständigen Ministerien für Umwelt und Ländlichen Raum vorgestellt. Dabei hat die Landesregierung die Forderungen der Initiative „Rettet die Bienen“ in weiten Teilen übernommen. Zusätzliche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens runden das Papier ab.
Ökologischer Landbau soll ausgebaut werden
So ist ein Baustein der Eckpunkte zum Beispiel, den Anteil an ökologischem Landbau auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Parallel sollen Maßnahmen für das Marketing dieser Produkte umgesetzt werden. „Wichtig für die Zielerreichung ist, dass der Handel diese Produkte vertreibt und die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bereit sind, diese Produkte zu einem angemessenen Preis zu kaufen“, so der Ministerpräsident. Um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht zu werden, sollen u. landeseigene Domänen und verpachtete Flächen ökologisch bewirtschaftet und in den Landeskantinen der Anteil an regionalen und biologischen Produkten erhöht werden.
Sowohl der Trägerkreis des Volksbegehrens als auch die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU hatten sich hinter das Eckpunktepapier gestellt. Auch aus der Landwirtschaft und dem Naturschutz kamen zustimmende Signale.
„Mit dem Beschluss des Kabinetts werden unsere Eckpunkte verbindlich“, betonte Umweltminister Franz Untersteller: „Sie sind die unverrückbare Grundlage für ein neues Naturschutz- und Landwirtschaftsrecht und für die Umsetzung weiterer Maßnahmen außerhalb dieser Gesetze. Sie sind ein Versprechen an alle, die für den Schutz der biologischen Vielfalt eintreten. Nur gemeinsam kann der dramatische Artenschwund wirkungsvoll gestoppt und umgekehrt werden.“
Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz
„Unsere Eckpunkte stehen für den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“, ergänzte der Minister für Ländlichen Raum Peter Hauk. „Sie sichern eine ökologische und konventionelle Landwirtschaft auf großer Fläche und zwar Hand in Hand mit dem Artenschutz. Wir werden unseren Bauern gemeinsam mit dem Naturschutz neue und attraktive Maßnahmen und Projekte anbieten, die sie bei ihrem Handeln zugunsten gepflegter und intakter Naturlandschaften unterstützen.“
Untersteller und Hauk bezeichneten die Eckpunkte der Landesregierung als stabile Brücke, die die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft verbinde. Ministerpräsident Kretschmann kündigte an, dass jetzt umgehend damit begonnen werde, aus den Eckpunkten Gesetzestexte und konkrete Maßnahmen abzuleiten, die dann zeitnah umgesetzt werden sollen. „Das geschieht in engem Austausch zwischen den Regierungsfraktionen und der Landesregierung“, bekräftigte Kretschmann. Darüber hinaus würden der Trägerkreis des Volksbegehrens und die Landwirtschaft in den Prozess eingebunden. „Das Ziel ist, noch in diesem Jahr das parlamentarische Verfahren starten zu können.“
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Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft