Artenschutz

Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk legen Eckpunktepapier zum Volksbegehren vor

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Honigbiene sitzt auf Kleeblatt

„Es waren gute und intensive Gespräche, und wir haben einen Weg gefunden, der sowohl die biologische Vielfalt stärkt als auch die bäuerliche Landwirtschaft mit ihrer regionalen Erzeugung sichert“, erklärten die Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Umwelt und Naturschutz Peter Hauk MdL und Franz Untersteller MdL. Gemeinsam legten sie heute (15.10.) in Stuttgart ein Eckpunktepapier vor.

Breiter Konsens angestrebt

Mit dem Eckpunktepapier reagiert die Landesregierung auf das von der Initiative ProBiene angestoßene Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Das Papier liegt den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens vor. „Wir hoffen sehr, dass unser Vorschlag eine breite Unterstützung findet“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Erste positive Signale haben wir von verschiedenen Seiten bereits erhalten.“

„Unsere Eckpunkte erfüllen nicht nur das Anliegen des Volksbegehrens, die Artenvielfalt zu stärken, sie tragen auch dazu bei, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft im Land zukunftssicher zu erhalten“, betonte Minister Hauk. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Eckpunkte in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und darüber hinaus auch insgesamt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden werden.“

Pflanzenschutzmittelreduzierung und -verbot

Hauk und Untersteller hoben hervor, dass sich weite Teile der Intention des Volksbegehrens in dem Papier wiederfänden. „Wir teilen das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und auf diesem Weg, gemeinsam mit der Landwirtschaft, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten“, sagten die Minister.

Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren angestrebter Reduzierung seien aber Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig gewesen, um die Zukunft erheblicher Teile unserer heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete – sei in ihrem Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden.

Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen: in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe können unbürokratische Unterstützung und Ausnahmen erhalten.    

Zudem haben sich die Minister auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt.

„Damit würden wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Dazu plane die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung“, so die Minister.     

Weiteres Verfahren

Wie es mit dem Volksbegehren weitergehe, müssten die Initiatoren und Unterstützer des Begehrens entscheiden, erklärten Untersteller und Hauk. Es gebe jetzt eine Alternative, hinter die sie sich stellen könnten.   

Zum Herunterladen

Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“ [10/19; 260 KB]