Umweltminister Franz Untersteller: „Wir kommen bei diesem bedeutenden Projekt zum Schutz der Menschen vor einem Hochwasser weiter voran.“
Die Landesregierung hat den Landtag turnusgemäß über den Umsetzungsstand sowie die Finanzierung des Integrierten Rheinprogramms (IRP) unterrichtet. Mit dem IRP soll der vor dem Oberrheinausbau unterhalb von Iffezheim vorhandene Hochwasserschutz wiederhergestellt werden. Hierzu schafft das Land an insgesamt 13 Standorten auf ehemaligen Aueflächen am Oberrhein naturverträgliche Hochwasserrückhalteräume mit einem Gesamtvolumen von 167,3 Millionen Kubikmeter.
Umsetzungsstand
„Die Umsetzung des IRP schreitet weiter voran“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (11.01.) in Stuttgart. So sei beispielsweise beim Rückhalteraum Elzmündung vergangenen Sommer das Einlassbauwerk mit integrierter Fischtreppe eingeweiht worden.
Die Verfahren für die Rückhalteräume Breisach/Burkheim und Bellenkopf/Rappenwört seien soweit fortgeschritten, dass die Planfeststellungsbeschlüsse in diesem Jahr erwartet werden. Für den Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil habe das Regierungspräsidium Freiburg Ende 2018 den Planfeststellungsantrag bei dem für das Genehmigungsverfahren zuständigen Landratsamt Emmendingen eingereicht.
Und für den Rückhalteraum Elisabethenwört habe das Regierungspräsidium Karlsruhe die Variantenentscheidung im Februar 2018 getroffen und mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen.
Kosten
„Nach heutigem Stand rechnen wir für die vollständige Umsetzung des IRP mit Gesamtinvestitionskosten von über 1,7 Milliarden Euro“, so Umweltminister Untersteller. Hiervon hat das Land 58,5 Prozent der Kosten zu tragen, 41,5 Prozent übernimmt der Bund. Über den Sonderrahmenplan des Bundes zum präventiven Hochwasserschutz können derzeit für ausgewählte Maßnahmen des IRP zusätzlich bis zu 60 Prozent des Landesanteils vom Bund erstattet werden.
Gegenüber dem vorherigen Bericht an den Landtag aus dem Jahr 2015 haben sich die Kosten um rund 260 Millionen Euro erhöht. „Dies ist vor allem auf die allgemeine Erhöhung der Baupreise, gestiegene rechtliche Anforderungen und die Komplexität der Verfahren zurückzuführen“, so der Minister. Hierzu gehörten auch seitens der Öffentlichkeit geforderte Untersuchungen von weiteren Alternativen.
Zeitplanung
Unter Berücksichtigung der noch erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der notwendigen Bauzeiten habe sich das Land das Ziel gesetzt, das vollständige Retentionsvolumen ab dem Jahr 2028 bereitstellen zu können, sagte Minister Untersteller weiter. „Hierzu bedarf es weiterhin großer Anstrengungen von Seiten des Landes und auch der konstruktiven Mitarbeit der betroffenen Gemeinden.“ Die von den IRP-Maßnahmen betroffenen Landtagsabgeordnete habe er für Ende Januar zu einem Informationsabend nach Stuttgart eingeladen, um sie über den weiteren Umsetzungsprozess zu informieren und um mit ihnen die jeweils vor Ort diskutierten Fragen zu erörtern.
Beteiligung
„Wichtig ist mir, dass der naturverträgliche Ausbau und Betrieb der Hochwasserrückhalteräume im Dialog mit der Bevölkerung am Oberrhein gestaltet wird“, sagte Franz Untersteller. Wie bei allen Vorhaben des IRP sei die Bevölkerung von den zuständigen Regierungspräsidien auch bei den aktuell öffentlich besonders diskutierten Planungen zum Rückhalteraum Wyhl/Weisweil und zum Rückhalteraum Elisabethenwört von Beginn an eingebunden und informiert worden.
„Die Regierungspräsidien als Vorhabenträger kommen aber natürlich nicht umhin, bei der Antragstellung zur Planfeststellung naturschutzfachliche und rechtliche Vorgaben einzuhalten“, betonte der Minister weiter. Unabhängig davon könnten Interessierte auch noch nach dem Einreichen der Planfeststellungsunterlagen Vorschläge in das Genehmigungsverfahren einbringen, die von der jeweiligen Genehmigungsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung dann entsprechend gewürdigt werden müssten, so Untersteller.
Aktueller Sachstand der einzelnen Vorhaben:
Für die einzelnen Hochwasserrückhalteräume (von Süden nach Norden) ergibt sich folgender aktueller Sachstand:
Hochwasserrückhalteraum Weil-Breisach (25 Millionen Kubikmeter):
Es sind vier Planfeststellungs- und Bauabschnitte vorgesehen. Der südlichste Abschnitt I befindet sich seit November 2009 im Bau. Zu Beginn des Jahres 2017 wurde das Vergabeverfahren für die verbleibenden Erdbauarbeiten zur vollständigen Realisierung des Abschnittes durchgeführt und die Bauarbeiten planmäßig im Juni 2017 begonnen. Gemäß der aktuellen Bauablaufplanung ist die Fertigstellung des Abschnittes I für Ende 2021 geplant.
Der Abschnitt II wird entsprechend der raumordnerischen Feststellung zunächst zurückgestellt und möglichst spät realisiert.
Für den Abschnitt III liegt der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau/Hochschwarzwald seit dem 19. März 2013 vor. Der Abschnitt befindet sich seit September 2014 im Bau. Im Bauablauf ergaben sich bereits für das erste Baujahr und nachfolgender Baujahre deutliche Verzögerungen sowie Mehrkosten. Die Fertigstellung der Bauarbeiten für den Abschnitt III ist für 2028 vorgesehen.
Für den Abschnitt IV laufen derzeit die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren. Aktuell wird die von der Gemeinde Hartheim eingebrachte Alternative zur Tieferlegung, die sogenannte „Furtenlösung“, hinsichtlich ihrer hydraulischen Wirksamkeit überprüft. Dieser Prüfschritt war im Zeitplan nicht vorgesehen. Ob und in welcher Weise dieser Einfluss auf die weiteren Planungen haben wird, kann erst nach Vorliegen der hierfür erforderlichen Ergebnisse des Wirksamkeitsnachweises beurteilt werden. Die Fertigstellung der Bauarbeiten für den Abschnitt IV ist ebenfalls für 2028 vorgesehen. Die Auswirkungen vorgenannter Verzögerungen können allerdings derzeit nicht abschließend bewertet werden.
Hochwasserrückhalteraum Kulturwehr Breisach (9,3 Millionen Kubikmeter):
Der Hochwasserrückhalteraum befindet sich auf deutscher Seite seit Juli 2013 planmäßig im Bau. Der Abschluss der Bautätigkeiten auf der deutschen Seite ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Der Spatenstich auf französischer Seite erfolgte am 11. Dezember 2013. Die Planungs- und Baumaßnahmen auf französischer Seite werden derzeit vorbereitet. Aufgrund schwieriger Verhandlungen der Präfektur mit den Anliegergemeinden bezüglich der Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, des Grunderwerbs und der Entschädigungen musste der Zeit- und Finanzierungsplan für die Maßnahmen auf französischer Seite überarbeitet werden. Für 2018 sind der Erwerb der Grundstücke, Entschädigungsregelungen, sowie die Ausschreibung und der Beginn erster Bautätigkeiten vorgesehen. Die Fertigstellung der Maßnahmen in Frankreich ist aktuell für 2022 geplant.
Hochwasserrückhalteraum Breisach/Burkheim (6,5 Millionen Kubikmeter):
Der Rückhalteraum befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Hierbei wurden rund 3.500 Einwendungen erhoben und zwei Erörterungstermine durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wird in 2019 erwartet.
Über die Präfektur Haut-Rhin wurden die betroffenen französischen Gemeinden in einer Enquête publique zum Informationsverfahrens nach ESPOO im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Projekt gehört. Der Commissaire enquêteur hat mit wenigen Vorbehalten das Vorhaben grundsätzlich befürwortet. Auf dieser Grundlage werden derzeit die erforderlichen Vereinbarungen erarbeitet.
Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil (7,7 Millionen Kubikmeter):
Aktuell wurden die Planungen und Gutachten für das Planfeststellungsverfahren auf deutscher und für das Genehmigungsverfahren auf französischer Seite fertiggestellt. Die Antragsunterlagen wurden am 18.12.2018 dem für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Landratsamt Emmendingen übergeben.
Hochwasserrückhalteraum Elzmündung (5,3 Millionen Kubikmeter):
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat im Oktober 2016 alle Klagen gegen den Bau des Hochwasserrückhalteraums abgewiesen. Einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der VGH Mannheim im Oktober 2017 abgelehnt.
Nach Abschluss des Rechtsverfahrens wird nun der Abschluss einer Vereinbarung auch mit der Gemeinde Schwanau angestrebt. Die unterbrochenen Baumaßnahmen wurden aufgrund des vorliegenden Ergänzungsbeschlusses und des genehmigten Sofortvollzugs Anfang 2015 wieder aufgenommen. Zwischenzeitlich befindet sich eine Vielzahl von Maßnahmen in der Ausführungsplanung, im Bau oder wurde bereits fertiggestellt. Bei planmäßigem Verlauf ist ein Abschluss der Baumaßnahmen bis Ende 2021 vorgesehen.
Hochwasserrückhalteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (5,8 Millionen Kubikmeter):
Der Rückhalteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim befindet sich in der Planungsphase. Derzeit werden alle für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Planungen und Untersuchungen durchgeführt.
Im November 2016 und Oktober 2017 fanden öffentliche Informationsveranstaltungen zum aktuellen Planungsstand und zur Konzeption des Rückhalteraumes statt. Die Zeitplanung sieht vor, den Planfeststellungsantrag Ende 2020 zu stellen.
Hochwasserrückhalteraum Altenheim (17,6 Millionen Kubikmeter):
Die Polder Altenheim sind betriebsbereit.
Hochwasserrückhalteraum Kulturwehr Kehl/Straßburg (37 Millionen Kubikmeter):
Der Hochwasserrückhalteraum Kulturwehr Kehl/Straßburg ist betriebsbereit.
Hochwasserrückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl (9 Millionen Kubikmeter):
Der Rückhalteraum befindet sich in der Planungsphase. Alle für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Planungsleistungen konnten nach europaweiter Ausschreibung zwischenzeitig in Auftrag gegeben werden. Im ersten Halbjahr 2018 fanden im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Gespräche mit den Bürgermeistern und Ortsvorstehern und eine erste öffentliche Informationsveranstaltung statt. Es ist vorgesehen, den Planfeststellungsantrag Ende 2021 zu stellen.
Hochwasserrückhalteraum Söllingen/Greffern (12 Millionen Kubikmeter):
Der Polder ist betriebsbereit.
Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört (14 Millionen Kubikmeter):
Der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat als Vorhabenträger im April 2011 beim Landratsamt Karlsruhe den Antrag auf Planfeststellung gestellt. Aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Artenschutzrecht musste der umweltplanerische Teil der Antragsunterlagen umfangreich überarbeitet werden. Auch nach dem Erörterungstermin im Jahr 2016 wurden die Antragsunterlagen weiter ergänzt.
Die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens mit Nachanhörung der zu beteiligenden Träger Öffentlicher Belange erfolgte von Mitte Februar bis Mitte Juni 2018. Die Nacherörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Offenlage fand im November 2018 statt.
Hochwasserrückhalteraum Elisabethenwört (mindestens 11,9 Millionen Kubikmeter):
Der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Vorplanung abgeschlossen, indem es die Fachberichte fertiggestellt und ein Papier zur Variantenentscheidung verfasst hat. Daraufhin wurde mit den Arbeiten zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die ausgewählte Variante der kleinen Dammrückverlegung begonnen.
Die Planungen sollen dabei weiterhin von der Öffentlichkeit begleitet werden. Den dritten Newsletter zur Variantenentscheidung hat das Regierungspräsidium im Mai 2018 veröffentlicht. Nach derzeitigem Ablaufplan ist es geplant, den Antrag auf Planfeststellung beim Landratsamt Karlsruhe Mitte 2020 einzureichen.
Hochwasserrückhalteraum Rheinschanzinsel (6,2 Millionen Kubikmeter):
Der Polder ist fertiggestellt. Für die Inbetriebnahme ist zunächst ein Probebetrieb erforderlich, der in Abhängigkeit des Rheinabflusses durchgeführt wird.
Ergänzende Informationen
Im Dezember 1982 wurde von den Ländern Frankreich und Deutschland vereinbart, unterhalb der Staustufe Iffezheim den vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen, um so die hochwasserverschärfenden Auswirkungen des Oberrheinausbaus zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden von Frankreich und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unter finanzieller Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes umgesetzt.
Die Landesregierung setzt für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und für Gewässerentwicklungsmaßnahmen an den Gewässern des Landes (sogenannte „Gewässer I. Ordnung“) im Jahr 2019 rund 70 Millionen Euro ein. Darüber hinaus stellt sie für die in die Zuständigkeit von Städten und Gemeinden fallenden Gewässern (sogenannte „Gewässer II. Ordnung“) jährlich rund 40 Millionen bereit.