Förderung

Hochwasserschutz für Erbach im Alb-Donau-Kreis

Umweltminister Franz Untersteller übergibt Förderbescheid über fast 2 Millionen Euro

Um das Risiko eines so genannten hundertjährlichen Hochwassers im Erbacher Ortsteil Dellmensingen zu minimieren, investieren Land und Kommunen in den nächsten Jahren fast drei Millionen Euro in verschiedene Baumaßnahmen. Zweck der Maßnahmen ist es, Hochwasser in den Flüssen Rot und Westernach beziehungsweise daraus resultierende Überflutungen kontrolliert abfließen lassen zu können. Das Land übernimmt etwa zwei Drittel der Kosten, ein Drittel trägt die Gemeinde Erbach.

Umweltminister Franz Untersteller. „Hochwasserschutz war und bleibt ein herausragendes Thema für mich. Jeder investierte Euro hilft Kosten zu vermeiden, die bei der Beseitigung von Hochwasserschäden anfallen würden. Und die sind um ein vielfaches höher als Hochwasserschutzmaßnahmen.“

Das Hauptaugenmerk in Erbach liegt darauf, eine etwa 500 Meter lange Flutmulde zu schaffen und eine Schutzwand zu bauen. Beides zusammen leitet das Hochwasser der Westernach kontrolliert in ein Versickerungsbecken (3.750 Kubikmeter Fassungsvermögen) und in die Rot. Dazu sind der Bau von Dämmen, Mauern und verschiedene Geländeanpassungen nötig. In den Damm der Westernach wird überdies eine Entlastungsöffnung eingebaut, um Hochwasser der Rot in die Westernach ableiten zu können.

„Gemeinsam schützen Land und Kommune die Menschen vor verheerenden Hochwasserschäden.“

Ein vollständiger Hochwasserschutz sei technisch und ökonomisch zwar nicht zu machen, sagte Umweltminister Untersteller bei der Übergabe des Förderbescheids heute (25.07.) in Erbach. Aber was getan werden könne, müsse auch getan werden, appellierte Untersteller an die Kommunen. In diesen Appell bezog er ausdrücklich auch die Flächenvorsorge, Hochwasservorsorge und funktionierende Strukturen eines Krisenmanagements ein:

„Dass das Bauen in Überschwemmungsgebieten verboten ist, ist keine Schikane gegenüber den Städten und Gemeinden. In Risikogebieten nicht zu bauen, ist ein Gebot der Vorsorge gegenüber Bürgerinnen und Bürgern – es ist schlicht vernünftig! Ebenso wie die Erarbeitung von Plänen für den Krisenfall, deren Anwendung Leben retten und finanzielle Schäden verhindern kann.“

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Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg