Kernenergie

Geplanter Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II

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Erörterung von über 800 Einwendungen

In der Reblandhalle in Neckarwestheim hat heute (27.11.) der Erörterungstermin im Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block II (GKN II) begonnen. Das baden-württembergische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde behandelt hierbei über 800 Einwendungen und Bedenken, von mehr als 700 Bürgerinnen und Bürgern gegen die Stilllegungs- und Abbaupläne der EnBW.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins sei es, den Einwenderinnen und Einwendern Gelegenheit zu geben, ihre Kritik am geplanten Rückbau mit der Atomaufsicht und der Antragstellerin, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), zu diskutieren, sagte der Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, Gerrit Niehaus, zu Beginn der Veranstaltung. „Die Einwendungen können uns helfen, die Pläne zur Stilllegung und zum Rückbau von GKN II besser zu beurteilen und, wenn nötig, Nachbesserungen zu fordern“, so Niehaus.

Die Atomaufsicht prüfe jede Einwendung intensiv und sorgfältig, erst danach könne sie entscheiden, ob die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) erteilt werde. Übergeordnetes Kriterium hierbei sei es, dass die Stilllegung und der Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim für die Bürgerinnen und Bürger, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos durchgeführt werden müsse.

Das Kernkraftwerk GKN II gehört zusammen mit dem Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) zu den beiden letzten noch betriebenen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg. KKP 2 muss spätestens Ende des Jahres 2019 abgeschaltet werden, GKN II geht spätestens Ende des Jahres 2022 vom Netz.

Weitere Informationen

Verfahren zur Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II