Ab 1. Dezember 2025 können gemeinnützige und öffentliche Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald Förderanträge einreichen.
Grundlage für den Schutz von Tier- und Pflanzenwelt
Ziel der Förderung ist, die Bildungsarbeit im Naturschutzbereich zu stärken. So werden etwa Kooperationen von gemeinnützigen Trägern mit Kindergärten und Schulen unterstützt. Umweltministerin Thekla Walker erklärt: „Wir möchten damit die wertvolle Arbeit zahlreicher Einrichtungen fördern, die dafür sorgen, dass wir Natur besser verstehen. Erst wenn wir die Zusammenhänge dieses komplexen Ökosystems erkennen, wird uns bewusst, welchen Einfluss unser Handeln hat. Wissensvermittlung im Bereich der Naturschutzbildung ist somit Grundlage für die Wertschätzung und den Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt.“
Bildungsarbeit in Gruppenform
Gefördert werden können alle Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, soweit sie als gemeinnützig anerkannt oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Das sind insbesondere Naturschutzzentren in privater und öffentlicher Trägerschaft, Natur- und Geoparke, waldpädagogische und vergleichbare Einrichtungen. Voraussetzung ist ein Mindestangebot an Bildungsarbeit in Form von Gruppenarbeit, Mindestöffnungszeiten sowie hauptamtlich beschäftigtes Personal.
Anträge per E-Mail einreichen
Förderanträge können ab 1. Dezember 2025 ausschließlich elektronisch unter folgender Mailadresse eingereicht werden: naturschutzbildung@um.bwl.de


