Umweltminister Franz Untersteller: „Die Rückgewinnung von Phosphor hat ökologisch und ökonomisch eine immense Bedeutung. Wer hier investiert, investiert zukunftsweisend.“
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gibt den Startschuss für die dritte Runde im Förderprogramm zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammasche. Von heute (19.05.) an können sich privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften einschließlich deren Eigenbetriebe und öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften wieder um Fördermittel für die Entwicklung und den Bau von Versuchsanlagen und großtechnische Pilotanlagen zur Phosphorrückgewinnung bewerben.
Der Förderaufruf richtet sich gleichermaßen an kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent. Im Rahmen des dritten Förderaufrufs sind Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten oder dem entsprechenden Klärschlammanfall antragsberechtigt. Erstmals wird auch die Erstellung von Projektskizzen kommunaler Einrichtungen gefördert.
Umweltminister Franz Untersteller: „Da es EU-weit keine nennenswerten Phosphorvorkommen gibt, ist es unser Ziel, auf lange Sicht unabhängig zu werden von teuren Phosphorimporten aus politisch unsicheren Lieferländern. Außerdem wollen wir erreichen, dass der Abbau von Rohphosphaten eingedämmt und die damit verbundenen erheblichen Umweltbelastungen zurückgehen.“
Insgesamt rund 13 Millionen Euro Fördervolumen
Um diese Ziele zu erreichen, fördert Baden-Württemberg mit Hilfe der Europäischen Union die Entwicklung und den Bau von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung. Insgesamt stehen in dem Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) acht Millionen Euro zur Verfügung. Das Land ergänzt diese Mittel durch bis zu 4,8 Millionen Euro.
Minister Untersteller äußerte sich in diesem Zusammenhang zufrieden über die Novelle der Klärschlammverordnung des Bundes, die in wenigen Wochen in Kraft treten wird. Er sagte: „Die Bundesrepublik wird das erste Land der Europäischen Union sein, welches Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten zur Rückgewinnung von Phosphor verpflichtet. Das ist ein richtiges und wichtiges Signal.“ Der schonende Umgang mit Ressourcen und deren Rückgewinnung aus Abfällen habe ökologisch und ökonomisch eine immense Bedeutung. Dies gelte besonders für lebenswichtige Rohstoffe wie Phosphor, für die es keinen Ersatz gebe, so Untersteller.
Bis die Betreiber der betroffenen Kläranlagen die neue Verordnung umsetzen müssen, bleiben ihnen noch einige Jahre Zeit. Sie sind jedoch verpflichtet, bis 2023 ein Konzept vorzulegen, wie sie der Rückgewinnung nachkommen werden. Diese Zeit müsse genutzt werden, um die technologische Entwicklung auf diesem Gebiet voranzubringen, appellierte der Umweltminister. „Nur wenn Investitionen in Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm oder Klärschlammasche gezielt angereizt werden, sind entscheidende und zukunftsweisende Fortschritte zu erwarten,“ ist Untersteller überzeugt. Er fügte hinzu: „Für den Start der dritten Förderrunde hätten wir keinen besseren Zeitpunkt finden können.“
Die Möglichkeit zur Einreichung der Projektskizzen besteht bis zum 13. Oktober 2017.