Umweltministerin Thekla Walker: „In den kommenden Jahren sind zusätzliche Anstrengungen nötig, um den Zustand unserer Gewässer weiter zu verbessern“
Eine der wichtigsten europäischen Umweltrichtlinie ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ihr Ziel: einen guten Zustand der europäischen Gewässer zu erreichen und ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Wesentliches Instrument hierfür sind die Bewirtschaftungspläne und die dazugehörenden Maßnahmenprogramme, die jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren erstellt werden. Für den kommenden Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 hat Baden-Württemberg heute (22.12.) die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau veröffentlicht.
„Trotz aller Fortschritte noch nicht am Ziel“
„Unsere Flüsse, Seen und Grundwasser wieder in einen guten Zustand zu versetzen, ist eine ambitionierte und langwierige Aufgabe. So sind wir trotz aller Fortschritte noch nicht am Ziel. Das liegt zum einen am Umfang der Aufgabe und zum anderen wirken viele der Maßnahmen, die wir in Baden-Württemberg bereits ergriffen haben, erst langfristig“, sagte Umweltministerin Thekla Walker in Stuttgart. Zudem stelle der Klimawandel neue Herausforderungen an die Gewässer im Land. „Die heute veröffentlichten Bewirtschaftungspläne geben uns den Weg vor, damit wir in den Gewässern an Rhein und Donau gesunde und durchgängige Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen und die Wasserqualität erhalten oder verbessern können“, so Walker.
Bis 2027: einheitlichere Pläne, weit über 2000 Maßnahmen im Land
Für den dritten Zyklus wurden die bestehenden Bewirtschaftungspläne aktualisiert. So fließen zum Beispiel in die Pläne neue Erkenntnisse aus Studien zur Abwasserbehandlung und Gewässerstruktur ein. Auch wurden die Pläne vereinheitlicht und harmonisiert.
Ein wichtiges Handlungsfeld bis 2027 ist, in den baden-württembergischen Gewässern aquatische Lebensräume zu schaffen und miteinander zu vernetzen. Dazu sieht das Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“ insgesamt rund 1500 Maßnahmen vor, um so die Durchgängigkeit in den Gewässern und eine ausreichende Mindestwasserführung herzustellen. Zudem sollen mit einem Maßnahmenumfang von insgesamt etwa 1500 Kilometern die Struktur der Gewässer verbessert werden.
Damit weniger Nährstoffe aus der Landwirtschaft und der Abwasserbehandlung in die Gewässer gelangen, sind auch in den kommenden sechs Jahren weitere Maßnahmen notwendig. Dazu gehört neben einem geringen Eintrag von Phosphor und Phosphat in Flüsse und Seen auch den Nitrateintrag möglichst zu verringern. Das Maßnahmenprogramm „Punktquellen“ sieht dafür rund 450 Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen und ungefähr 110 Maßnahmen an Regenwasseranlagen vor. An Belastungsschwerpunkten sollen zudem Konzeptionen entwickelt werden.
Um die Gewässerqualität weiter zu verbessern, enthält das Maßnahmenprogramm „diffuse Quellen“ landwirtschaftliche Maßnahmen nach der sogenannten SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) oder des FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl). Zudem unterstützt die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union in der jeweiligen Förderperiode eine umweltgerechtere Landbewirtschaftung. Einen wichtigen Beitrag, um diffuse Einträge weiter zu reduzieren, liefert die seit 2019 im baden-württembergischen Wassergesetz geltende weitergehende Regelung zum Gewässerrandstreifen.
Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit
Begleitet wurden die Erstellung der Bewirtschaftungspläne durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung. „Es hat sich gelohnt, die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren und frühzeitig in den Prozess einzubeziehen“, hob die Umweltministerin hervor. So hätten Bevölkerung und Verbände schon vor dem formalen Anhörungsverfahren an der Erarbeitung der Pläne und Maßnahmen mitwirken können. „In diesem Austausch haben wir wertvolle Beiträge erhalten, die wir in den Plänen berücksichtigen konnten.“
Weitere Informationen
Europäische Wasserrahmenrichtlinie: Unsere Pläne und Programme