Im Klima-Maßnahmen-Register (KMR) sind rund 230 konkrete Maßnahmen und Instrumente enthalten (Stand Januar 2024), mit denen das Land sein Klimaziel für 2030 erreichen will. Bis zum 24. April 2024 können Bürgerinnen und Bürger das Register über das Beteiligungsportal kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen.
Das Klima-Maßnahmen-Register ist ein lebendes Verzeichnis – das heißt, die jeweils zuständigen Landesministerien bestücken es fortlaufend mit weiteren Maßnahmen, um die notwendigen Treibhausgasemissionen einzusparen. Die Maßnahmen betreffen die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung.
Nun sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Welche Maßnahmen, die das Land zum Schutz des Klimas ergreifen kann, fehlen im bisherigen KMR noch? Bis zum 24. April 2024 können die Menschen in Baden-Württemberg über das Bürgerbeteiligungsportal des Landes das KMR kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen.
Das Klima-Maßnahmen-Register
Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein, bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die errechneten Sektorziele und das KMR sind im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert, das im Februar 2023 vom Landtag verabschiedet wurde.
Das KMR gewährleistet Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen. Zudem werden Abstimmungsprozesse verschlankt.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Ministerium für das Einhalten des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für die Bereiche bis 2030. Die zuständigen Ressorts benennen Maßnahmen und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Neue Maßnahmen können fortlaufend ins KMR aufgenommen werden. Die Bürgerbeteiligung zum KMR über das Beteiligungsportal findet einmal pro Jahr statt.
Sektor | Verantwortliches Ministerium | Reduktionsziel |
---|---|---|
Energiewirtschaft | Umweltministerium | 75 Prozent |
Industrie | Wirtschaftsministerium | 62 Prozent |
Verkehr | Verkehrsministerium | 55 Prozent |
Gebäude | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen | 49 Prozent |
Landwirtschaft | Ministerium Ländlicher Raum | 39 Prozent |
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft | Ministerium Ländlicher Raum | -4,4 Prozent |
Abfallwirtschaft und Sonstiges | Umweltministerium | 88 Prozent |