Klima

Bestandsaufnahme zum Integrierten Energie- und Klimaschutzgesetz – Umweltministerium legt Zwischenbilanz vor

Umweltminister Franz Untersteller: „Der Bericht ist eine gute Grundlage für die anstehende Fortschreibung des IEKK, wie sie im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben ist.“

Erstmals hat das Umweltministerium gestern (19.09.) dem Kabinett eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept festgelegten Klimaschutzmaßnahmen und zu deren Wirksamkeit vorgelegt.Die Bilanz ist der zweite Teil des Monitoringberichts zum Klimaschutzgesetz. Der erste Teil zum Thema „Klimafolgen und Anpassung“ ist bereits im Juli veröffentlicht worden. Der Bericht umfasst die Entwicklung der Treibhausgasemissionen bis einschließlich 2015 sowie eine Projektion bis zum Jahr 2020.

„Erfreulich ist, dass wir bei fast allen 108 im IEKK verankerten Maßnahmen mit der Umsetzung begonnen haben beziehungsweise dabei schon weit fortgeschritten sind. Das Ergebnis ist, dass wir die Treibhausgasemissionen des Landes seit 1990 um rund 12 Millionen Tonnen senken konnten, das sind 14 Prozent“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller heute (20.09.) in Stuttgart. Mehr Energieeffizienz und die wachsende Nutzung erneuerbarer Energien hätten zu diesem guten Ergebnis geführt.
Insgesamt betrug der Ausstoß an Treibhausgasen im Jahr 2015 in Baden-Württemberg 76,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Zielmarke für 2020 laut Klimaschutzgesetz sind 66,5 Millionen Tonnen.

„Obwohl wir schon einiges erreicht haben“, so Untersteller weiter, „werden wir wohl unser Zwischenziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, nicht ganz erreichen“. Das, sagte der Minister, liege auch und vor allem daran, dass der europäische Emissionshandel in seiner jetzigen Form wirkungslos sei. Und auch der Bund sei beim Klimaschutz in den letzten Jahren deutlich hinter seinen Möglichkeiten und den Erwartungen zurückgeblieben. „Der Bund und Europa beeinflussen unsere Treibhausgasbilanz maßgeblich. Wir sind als Land angewiesen auf wirksame Regelungen, die in Berlin und Brüssel gemacht werden müssen“, sagte Untersteller. 

Laut Projektion der Gutachter für Baden-Württemberg kann es gelingen bis 2020 noch maximal rund acht Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Damit wäre im Vergleich zu 1990 eine Treibhausgasminderung von 22,7 Prozent erreicht.   

Voraussetzung dafür sei, dass zum einen auf Bundesebene die bereits beschlossenen als auch die geplanten Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden und wirken. Zum anderen, dass es gelinge, die Stromerzeugungskapazität des Kernkraftwerks Philippsburg 2, das 2019 vom Netz geht, möglichst CO2-neutral zu ersetzen. Ansonsten, so die Gutachter, könne das Klimaschutzziel des Landes bis 2020 auch deutlicher verfehlt werden; im schlimmsten Fall um knapp sieben Prozentpunkte.  

„Die größte Herausforderung für die Zielerreichung in Baden-Württemberg“, schreiben die Gutachter in ihrem Bericht, „besteht im Erreichen einer Trendwende und einer deutlichen Reduktion bei den Emissionen im Verkehrssektor. Darüber hinaus kommt der zukünftigen Entwicklung der Stromerzeugung aus Steinkohle, der Dynamik der Emissionsreduktion im Gebäudebereich und der Industrie sowie weiteren Einsparungen in der Landwirtschaft eine herausragende Bedeutung zu.“ (Kapitel 5 „Bewertung der Entwicklungen“ S. 124)

„Der Bericht gibt uns gute Fingerzeige, an welchen Stellen die Risiken für den Klimaschutz liegen und an welchen Schrauben wir drehen müssen, um sie so gering wie möglich zu halten“, sagte Untersteller abschließend. „Damit ist er eine gute Grundlage für die anstehende Fortschreibung des IEKK, wie sie das Klimaschutzgesetz im dreijährigen Turnus vorschreibt.“

Ergänzende Informationen

Um seiner Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden, hat sich Baden-Württemberg bereits 2013 mit dem Klimaschutzgesetz ambitionierte Ziele gesetzt und mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept 2014 wesentliche Strategien und Maßnahmen verabschiedet, wie diese Ziele erreicht werden können. Im IEKK sind insgesamt 108 Maßnahmen enthalten, die sich auf sechs Sektoren verteilen: Stromerzeugung, private Haushalte, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Land-/Forstwirtschaft/Landnutzung, Verkehr, Abfall-/Kreislaufwirtschaft. Für jeden Sektor wurden eigene Minderungsziele im IEKK festgelegt, die in Summe die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele ergeben.    

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