Bei einer Firma aus dem Regierungsbezirk Freiburg kam es bei einer Schweißnahtprüfung mit einer Röntgeneinrichtung Ende September zu einem Vorkommnis, bei dem ein Mitarbeiter einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt war. Der Vorfall wurde nach der internationalen Bewertungsskala INES in die Stufe 2 (Störfall) eingeordnet.
Die Auswertung des amtlichen Dosimeters ergab eine Strahlenexposition von 71,5 Millisievert (mSv). Das entspricht etwa dem 3,5-fachen des Jahresgrenzwertes von 20 Millisievert (mSv) für beruflich strahlenexponierte Personen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gab es eine Fehlbedienung. Weitere Personen waren nicht betroffen. Der betroffene Mitarbeiter hat keine Schäden davongetragen.
Da der festgelegte Jahresgrenzwert der Strahlenexposition für beruflich exponierte Personen weit überschritten war, wurde der Vorfall nach der Internationalen Nuklearen und Radiologischen Ereignisskala (INES) vom Umweltministerium vorläufig in die Stufe 2 (Störfall) eingeordnet und dem Bundesumweltministerium gemeldet. Die abschließende Bewertung hat diese Einstufung bestätigt.
Ergänzende Informationen für die Redaktionen
Seit 2015 sind neben meldepflichtigen Ereignissen in Kernkraftwerken auch strahlenschutzrelevante Vorkommnisse in Medizin, Forschung und Technik nach der 7-stufigen Internationalen Nuklearen und Radiologischen Ereignisskala (INES) zu bewerten. Ab INES-Stufe 2 werden die Vorkommnisse an die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency IAEA) weitergeleitet. Die INES-Einstufung erfolgt im Bereich des Strahlenschutzes im Wesentlichen nach den Kriterien „Auswirkungen auf Mensch und Umwelt“, „Beeinträchtigung von radiologischen Barrieren und Überwachungsmaßnahmen“ und „Beeinträchtigung von Sicherheitsvorkehrungen“. Beispielsweise wird die INES-Stufe umso höher, je größer die Strahlenexposition und/oder je größer der betroffene Personenkreis ist.
Vorkommnisse mit radioaktiven Quellen, die in der Medizin oder Technik eingesetzt werden, können höchstens zu der INES-Stufe 5 führen.
Die Einordnung eines Ereignisses in die INES-Skala hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.
Die INES-Skala, die ursprünglich für Vorkommnisse in Kernkraftwerken entwickelt wurde, umfasst 7 Stufen:
0 - Unterhalb der Skala
1 - Störung, zum Beispiel Überschreiten des Jahresgrenzwerts der effektiven Dosis für eine Einzelperson der Bevölkerung
2 - Störfall, zum Beispiel Überschreiten des Jahresgrenzwerts der effektiven Dosis für 10 Einzelpersonen der Bevölkerung oder einer beruflich strahlenexponierten Person
3 - Ernster Störfall, zum Beispiel Überschreiten des Jahresgrenzwerts der effektiven Dosis für mehr als 100 Einzelpersonen der Bevölkerung oder Auftreten eines nicht-tödlichen deterministischen Schadens einer Person, zum Beispiel Hautverletzung
4 - Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen, zum Beispiel Überschreiten des 10-fachen des Jahresgrenzwerts der effektiven Dosis für mehr als 100 Einzelpersonen der Bevölkerung oder mindestens ein Todesfall durch Strahlenexposition
5 - Unfall mit weitergehenden Auswirkungen, zum Beispiel mehrere Todesfälle durch Strahlenexposition
6 - Schwerer Unfall
7 - Katastrophaler Unfall