Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller: „Die Versorgungssicherheit ist im Moment gewährleistet.“
Thermische Kraftwerke wie Kohle- und Kernkraftwerke benötigen zu ihrem Betrieb Kühlwasser, das sie aus nahegelegenen Flüssen beziehen. Zum Schutz des Gewässers sowie der Fische und sonstigen Lebewesen ist der Bezug des Kühlwassers und die Einleitung des beim Kühlvorgang aufgewärmten Wassers nur bis zu einer maximalen Wassertemperatur von in der Regel 28 Grad Celsius genehmigt.
Aufgrund der derzeitigen Hitzeperiode haben aktuell die Betreiber der folgenden Kraftwerke einen Antrag gestellt, den Betrieb auch beim Überschreiten der 28-Grad-Marke ausnahmsweise fortsetzen zu dürfen:
- Am Rhein: Grosskraftwerk Mannheim, Kernkraftwerk Philippsburg, Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe
- Am Neckar: Heizkraftwerk Stuttgart-Münster, Kernkraftwerk Neckarwestheim, Kohlekraftwerk Heilbronn, Kohlekraftwerk Altbach
„Die Lage ist zwar angespannt, nach aktuellem Stand können die zuständigen Wasserbehörden die Ausnahmen aber erteilen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (27.07.). „Die Versorgungssicherheit ist im Moment weiterhin gewährleistet.“
Die Ausnahmen sind kurzzeitig befristet. Die damit verbundenen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewässerökologie sind auf Grund eines erfolgten Gewässermonitorings vertretbar. Zudem findet auch weiterhin ein begleitendes Gewässermonitoring an den betroffenen Standorten statt, um bei Bedarf kurzfristig reagieren zu können.
Erfreulicherweise führe der Sonnenschein dazu, dass tagsüber der Strombedarf im Land mit einem Anteil von bis zu 40 Prozent über die Photovoltaik bereitgestellt werde, sagte Umwelt- und Energieminister Untersteller weiter. „Die aktuelle Hitzeperiode liefert daher einen weiteren Beleg dafür, wie wichtig es ist, dass wir uns von den konventionellen Kraftwerken unabhängiger machen und die erneuerbaren Energien weiter ausbauen. Schließlich benötigen Windkraft- und Photovoltaikanlagen keine Flusskühlung.“