Umweltministerium gibt Hinweise für kommunale Bauleitplanung heraus
Um die Energiewende umzusetzen und die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Land weiter vorangebracht werden. Hierzu hat die Landesregierung am 7. März 2017 die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Mit dieser Verordnung wurden die Rahmenbedingungen für baden-württembergische Projekte bei den bundesweiten Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen deutlich verbessert. „Wir wollen das hohe solare Einstrahlungspotenzial im Süden ausnutzen und die Photovoltaik bis zum Jahr 2050 neben der Windenergie zum Hauptträger der Energiewende machen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (16.02.) in Stuttgart.
Rund zwei Drittel der Acker- und Grünlandflächen im Land, insgesamt 900.000 Hektar, liegen in sogenannten benachteiligten Gebieten und werden durch die Verordnung grundsätzlich für Solarparks geöffnet. Ob und wo die Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung tatsächlich gebaut werden sollen, hängt von der Flächenausweisung durch die kommunale Bauleitplanung ab.
Umweltminister Franz Untersteller: „Wir legen großen Wert darauf, dass Solarparks im Land natur-, landschafts- und landwirtschaftsverträglich ausgebaut werden.“
„Wir legen großen Wert darauf, dass Solarparks natur-, landschafts- und landwirtschaftsverträglich ausgebaut werden. Hierzu müssen die Planungsträger bei der Auswahl der Standorte auch die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in ihre Abwägung einbeziehen,“ betonte Untersteller. „Den Trägern der Bauleitplanung, unseren Kommunen, kommt damit eine aktive und lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu.“ Diese Aufgabe sei für die Kommunen eine große Herausforderung, so der Minister weiter. „Mit unseren heute herausgegebenen Hinweisen wollen wir die kommunalen Planungsträger bestmöglich unterstützen.“
Die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erarbeiteten Hinweise aus dem Umweltressort beleuchten allgemeine bauleitplanerische Aspekte, Standortfaktoren aus energiewirtschaftlicher, landwirtschaftlicher, natur- und umweltschutzrechtlicher Sicht, Vorgaben des Wasser-, Straßen- und Immissionsschutzrechts sowie Belange der zivilen Luftfahrt, des Denkmalschutzes und des Tourismus. Darüber hinaus geben die Hinweise Anregungen, wie die Wertschöpfung vor Ort erhöht und Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund größerer Akzeptanz finanziell an einem Solarpark beteiligt werden können.
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Hinweise zum Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen [02/18; 1 MB]