Luft

Auf Drängen Baden-Württembergs: Bundesregierung sagt Überprüfung der so genannten Ableitbedingungen bei Feststofffeuerungen wie zum Beispiel Holzkaminöfen zu

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Rauchende Schornsteine

Umweltminister Franz Untersteller: „Wir müssen sicherstellen, dass Schornsteinrauch nicht in Nachbarhäuser abgeleitet wird. Das ist eine Frage des Gesundheitsschutzes.“

Der Bundesrat hat heute zwar eine neue Bundes-Immissionsschutzverordnung beschlossen. Weiteren Regelungsbedarf gebe es aber dennoch, darauf hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller heute (07.06.) in Berlin erneut hingewiesen:

„In einem wesentlichen Punkt haben wir eine Neuregelung verschoben: bei der Frage, wie Schornsteine gebaut sein müssen, um den Rauch sicher über die Hausdächer abzuleiten und nicht auf Fensterhöhe in Kinder- und Schlafzimmer. Da besteht dringender Handlungsbedarf, es geht um Gesundheitsschutz.“

Untersteller begrüßte, dass die Bundesregierung zugesagt habe, in einer Art kleinen Novelle diesen Punkt anzugehen. Damit werde dann auch dem Votum der Länderkammer Rechnung getragen, der auf Antrag Baden-Württembergs vor einiger Zeit bereits entsprechende Änderungsvorschläge für die Bundes-Immissionsschutzverordnung beschlossen hat.

„Im Kern geht es darum, dass eine Schornsteinöffnung über First und firstnah liegen muss, damit der gesundheitsschädliche Rauch vernünftig über die Dächer und damit über die Köpfe der Menschen hinweg abziehen kann. Das klingt selbstverständlich, aber die Praxis zeigt, dass es das nicht ist. Also müssen wir es verpflichtend regeln.“

Er gehe davon aus, dass die Bundesregierung das Thema jetzt zügig angehe und nicht auf die lange Bank schiebe, sagte Untersteller abschließend.