Umweltministerium und Handwerkstag werben für Sensibilität bei der Renovierung älterer Gebäude
Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe asbesthaltige Materialien verwendet. Vielfach stehen die Häuser aus der damaligen Zeit nun zur Renovierung an. Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragt, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung zu veranlassen. Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das baden-württembergische Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt zusammengestellt.
„Mit unserem Flyer wollen wir die Menschen im Land für das Thema Asbest sensibilisieren und sie über die Risiken im Umgang mit diesem Stoff informieren“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (08.07.) in Stuttgart. Der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Rainer Reichhold, fügte hinzu: „Wir empfehlen dringend, bei Renovierungen, Umbauten oder Abbrucharbeiten Experten hinzuzuziehen. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen sollten nur von sachkundigen Fachbetrieben ausgeführt werden.“
Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest in das Material eingebunden bleiben, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es, wenn sie bearbeitet oder zerstört werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
- Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten
- Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen
- Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen
- Abbruch Gebäudeteilen oder ganzen Gebäuden
Zum Herunterladen und bestellen
Flyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“
Weitere Informationen
Für die Unternehmen im Land ist der Flyer auch beim Baden-Württembergischen Handwerkstag als Download verfügbar.