Die beim Umweltministerium angesiedelte Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg hat zum Stichtag 01. Januar 2025 die Trinkwasserpreise von denjenigen 84 Wasserversorgungsunternehmen erhoben und veröffentlicht, die privatrechtliche Entgelte von ihren Kundinnen und Kunden verlangen und damit den Vorschriften des Kartellrechts unterliegen. Diese Unternehmen versorgen hauptsächlich Städte, größere Gemeinden und Ballungszentren. Wassergebühren von öffentlich-rechtlich tätigen Wasserversorgern wurden nicht erhoben.
Die Übersicht bezieht sich auf einen repräsentativen Jahresverbrauch eines Vier-Personenhaushalts in Höhe von 150 Kubikmetern Wasser. Derzeit entstehen für einen solchen Haushalt durchschnittliche Jahreskosten von 515,95 Euro (brutto) beziehungsweise 3,44 Euro je Kubikmeter (brutto). Das entspricht einem durchschnittlichen Preisanstieg von 13,49 Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung der Kartellbehörde im März 2023. Unternehmen mit auffälligen Preissteigerungen wird die Kartellbehörde bitten, die Gründe hierfür darzulegen.
Nach wie vor gibt es deutliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Wasserversorgungsunternehmen. Die Jahreskosten der derzeit teuersten Wasserversorgungsunternehmen für den oben genannten Referenzfall belaufen sich auf 672 Euro (Stadtwerke Mühlacker GmbH) beziehungsweise auf 650,76 Euro (Stadtwerke Backnang GmbH); wohingegen die beiden günstigsten Versorger ihren Kundinnen und Kunden 341,76 Euro (Regionalnetze Linzgau GmbH) beziehungsweise 365,70 Euro (Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH) in Rechnung stellen.
Die Wasserpreisübersicht 2025 ist auf der Internetseite www.versorger-bw.de zu finden.