Baden-Württemberg hat den von der Europäischen Union vorgeschriebenen neuen Kontrollplan veröffentlicht. Dieser dokumentiert, wie der grenzüberschreitenden Verkehr von Abfällen kontrolliert wird.
Baden-Württemberg hat jetzt den von der EU für alle Mitgliedsstaaten und Bundesländer vorgeschriebenen neuen Kontrollplan ab dem Jahr 2023 fertiggestellt und veröffentlicht. Dieser dokumentiert, wie die Vollzugsbehörden den grenzüberschreitenden Verkehr von Abfällen kontrollieren.
Grenzüberschreitende Abfalltransporte sind immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Weil die „Handelsware Abfall“ in der Regel statt dem Verkäufer dem Käufer zunächst Einnahmen beschert, lockt dieses Geschäft auch immer wieder schwarze Schafe an, die eine ganze Branche in Verruf bringen. Auch deshalb wurde der Export und Import zwischen Staaten einem besonderen europäischen Regelungssystem, den Regeln über die Verbringung von Abfällen nach der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) unterworfen. Als Planungsinstrument sieht die VVA die Erstellung von Kontrollplänen für das Gebiet der einzelnen Mitgliedstaaten vor. Für Baden-Württemberg hat die SAA Sonderabfallagentur GmbH im Auftrag des Umweltministeriums den Kontrollplan erstellt und nun zum 01.01.2023 grundlegend überarbeitet.
Rahmenbedingungen für Kontrollen in Baden-Württemberg
Der neue Kontrollplan gibt wie bisher einen Überblick über die Rahmenbedingungen für Kontrollen in Baden-Württemberg und informiert über die Art und Weise der Zusammenarbeit der Stellen, die an denen Kontrollen beteiligt sind.
Die Kontrollen finden teils in den Betrieben statt, durchgeführt von den zuständigen Immissionsschutzbehörden, und teilweise bei Straßenkontrollen mit der Polizei, dem Zoll, der Bundesanstalt für Güterverkehr und den Abfallrechtsbehörden.
Wesentlicher Teil des Plans ist eine Priorisierung bestimmter Abfallarten, die im Rahmen von Kontrollen dann einer „besonderen Beobachtung“ unterliegen. Grundlage der Priorisierung ist eine Risikobewertung der einzelnen Abfallströme, auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus vorangegangenen illegalen Verbringungen.
Zu den priorisierten Abfallströmen zählen, wie bislang auch, Abfälle, die folgenden Abfallgruppen zugeordnet sind:
- 16 01 (Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung),
- 16 02 (Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten),
- 19 10 (Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen)
Neu ist die Aufnahme aller Kunststoffabfälle in die Priorisierung. Hintergrund hierfür sind die seit 2021 weltweit geltenden verschärften Regelungen für die internationale Verbringung von Kunststoffabfällen.