Die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle ist Aufgabe der SAA, der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH. Das Land Baden-Württemberg ist alleiniger Gesellschafter der SAA, die ihren Sitz in Fellbach hat und die als beliehenes Unternehmen im Bereich der Abfallüberwachung hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Der SAA obliegt vor allem
- die Lenkung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung (insbesondere die Zuweisung in die zentrale Einrichtung des Landes)
- die Kontrolle der Sonderabfallströme (Vorab- und Verbleibskontrolle im Rahmen der Umsetzung der Nachweisverordnung – NachwV)
- die Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen nach Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und Abfallverbringungsverordnung (VVA)
- Landesadministration ASYS (Abfallüberwachungssystem der Länder)
- die Erstellung der Sonderabfallstatistik, die unter anderem als Datengrundlage in den Abfallwirtschaftsplan eingeht
- Unterstützung des Vollzuges bei den unteren Abfallrechtsbehörden
- Um die Lenkungs- und Kontrollfunktion lückenlos ausüben zu können, sind der SAA alle gefährlichen Abfälle zur Beseitigung, die in Baden-Württemberg anfallen oder die in Baden-Württemberg entsorgt werden sollen, von ihren Erzeugern und Besitzern anzudienen. Die Ausgestaltung dieser Andienungspflicht ist in der baden-württembergischen Sonderabfallverordnung (SAbfVO) geregelt.
Schließlich erteilt die SAA auch Auskunft über geeignete Anlagen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Anschrift
Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA)
Welfenstraße 15
70736 Fellbach
Telefon 0711 951961-0
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