Ziele und Inhalte des Förderprogramms
Ziel der Förderung ist es, die Bildungsarbeit im Naturschutzbereich zu stärken. So werden beispielsweise Kooperationen von gemeinnützigen Trägern mit Kindergärten und Schulen unterstützt.
Was wird gefördert
Gefördert werden können Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen insbesondere Naturschutzzentren in privater und öffentlicher Trägerschaft, Natur- und Geoparke sowie waldpädagogische und vergleichbare Einrichtungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Mindestangebot an Bildungsarbeit in Form von Gruppenarbeit, Mindestöffnungszeiten und hauptamtlich beschäftigtes Personal.
Antragsstellung, Antragsfrist und Antragsformulare
Förderanträge für das aktuelle Kalenderjahr können zwischen dem 1. März und 30. Juni ausschließlich elektronisch eingereicht werden: Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an naturschutzbildung@um.bwl.de.
Für weitere Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Umweltministerium gerne zur Verfügung:
Referat Förderung, Finanzen und Controlling im Naturschutz
Jasmin Berger
0711 126-2610
E-Mail schreiben
