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Ihr Kontakt zur internen Meldestelle

Melden Sie mögliche Verstöße von Beschäftigten des Umweltministeriums vertrauensvoll an die interne Meldestelle. Das Hinweisgeberschutzgesetz bildet hierfür den rechtlichen Rahmen.

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Die interne Meldestelle des Umweltministeriums ermöglicht Ihnen, mögliche Verstöße von Beschäftigten des Umweltministeriums zu melden. In Paragraf 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie eine entsprechende Auflistung.

Nach Eingang einer Meldung prüft die interne Meldestelle unter anderem, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich von Paragraf 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Auf Grundlage dieser Prüfung werden geeignete Folgemaßnahmen ergriffen. Dazu gehören beispielsweise interne oder externe Ermittlungen oder die Übergabe des Falls an zuständige Stellen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Paragraf 5 des Hinweisgeberschutzgesetzes bestimmte Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten Vorrang haben können.

Umweltbeeinträchtigungen

Bei Umweltbeeinträchtigungen, die nicht mit einem Verstoß einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Umweltministeriums in Verbindung stehen, wenden Sie sich bitte an die Umweltmeldestelle.

Externe Meldestellen

Bitte beachten Sie, dass interne Meldestellen Verstöße oftmals schneller untersuchen und die entsprechenden Folgemaßnahmen ergreifen können. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Sie können sich auch noch im Nachgang an eine externe Meldestelle wenden. Externe Meldestellen sind unter anderem beim Bundesamt für Justiz, beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet. Darüber hinaus können externe Meldekanäle der Europäischen Kommission, des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Europäischen Arzneimittel-Agentur sowie die bei der Europäischen Kommission angesiedelte Whistleblower-Hotline genutzt werden. Weitere Informationen stellt die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz bereit.  

So erreichen Sie uns

Telefon: +49 711 126-1355
E-Mail schreiben
Anschrift: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Bitte kennzeichnen Sie Unterlagen im Falle der postalischen Übermittlung „Whistleblowing, interne Meldestelle/Vertraulich“

Datenschutzhinweis

Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten.