Bitte beachten Sie auch die allgemeine Datenschutzerklärung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon 0711 126-0
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
Zuständig innerhalb des Umweltministeriums ist die interne Meldestelle, die Sie über die allgemeinen Kontaktdaten des Umweltministeriums oder über hinweisgeberstelle@um.bwl.de erreichen. Bitte kennzeichnen Sie Unterlagen im Falle der postalischen Übermittlung mit „Whistleblowing, interne Meldestelle/Vertraulich“.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie direkt unter
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon 0711 126-0
E-Mail: datenschutz@um.bwl.de
Bitte kennzeichnen Sie Unterlagen im Falle der postalischen Übermittlung mit „Datenschutzbeauftragte/Vertraulich“.
Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Paragraf 10 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist gemäß Paragraf 10 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz zulässig, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle für Regelverstöße erforderlich ist.
Die Aufgabe der internen Meldestelle ist es, den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erlangt haben und diese der internen Meldestelle melden, sicherzustellen. Ferner ist der Schutz der Personen sicherzustellen, die Gegenstand einer solchen Meldung sind oder in sonstiger Weise von ihr betroffen sind.
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung betreibt die interne Meldestelle für Regelverstöße den Meldekanal, nimmt Meldungen entgegen und bearbeitet diese (Paragraf 12 Hinweisgeberschutzgesetz, Paragraf 16 Hinweisgeberschutzgesetz). Die Bearbeitung umfasst die Prüfung der Meldungen auf Stichhaltigkeit, das Führen des weiteren Verfahrens einschließlich des Ergreifens von Folgemaßnahmen sowie den Versand von Eingangsbestätigungen und Rückmeldungen (Paragraf 17 Hinweisgeberschutzgesetz) und die Dokumentation der Meldungen (Paragraf 11 Hinweisgeberschutzgesetz).
Bei der Beratung von Personen, die sich an die interne Meldestelle wenden, um Informationen zu erhalten, kommt es ebenso zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die personenbezogenen Daten werden nur für die oben genannten Zwecke verarbeitet.
Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten unterschiedlicher Kategorien.
Es kann zur Verarbeitung folgender personenbezogener Daten – abhängig von den in den Meldungen gemachten Angaben – kommen:
- Personen- und Kontaktdaten
- Daten zur beruflichen Tätigkeit
- gegebenenfalls besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Datenschutzgrundverordnung
- gegebenenfalls personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 Datenschutzgrundverordnung
- Verhaltensinformationen, die möglicherweise einen Verstoß darstellen
- Informationen zu Folgemaßnahmen und zum Ergebnis von Untersuchungen
Gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz hat die interne Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Ausnahmen zur Offenlegung personenbezogener Daten sind in Paragraf 9 Hinweisgeberschutzgesetz geregelt. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann es zur Weitergabe von Daten an Dritte, wie beispielsweise Strafverfolgungsbehörden, Verwaltungsbehörden und Gerichte, kommen.
Sofern die Voraussetzungen des Paragrafen 9 Hinweisgeberschutzgesetz vorliegen, können personenbezogene Daten an andere Empfänger weitergeleitet werden wie beispielsweise unter anderem an Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren oder an Verwaltungsbehörden oder Gerichte.
Grundsätzlich wird die Dokumentation der Meldungen gemäß Paragraf 11 Absatz 5 Hinweisgeberschutzgesetz drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. In Einzelfällen kann es zu einer längeren Aufbewahrung kommen um den Anforderungen von Rechtsvorschriften zu genügen.
Wir nutzen keine rein automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung.
Sie haben die Rechte aus den Artikel 15 bis 21 Datenschutzgrundverordnung:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung)
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 Datenschutzgrundverordnung)
- Recht auf Löschung (Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 Datenschutzgrundverordnung)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 Datenschutzgrundverordnung)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung)
Bitte wenden Sie sich hierzu an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Umweltministeriums:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
datenschutz@um.bwl.de
Bitte kennzeichnen Sie Unterlagen im Falle der postalischen Übermittlung mit „Datenschutzbeauftragte/Vertraulich“.
Bei Fragen und Beschwerden können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. Ihnen steht zudem gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.
Die Kontaktdaten des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg lauten wie folgt:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
+49 711 615541-0Telefax: +49 711 615541-15
poststelle@lfdi.bwl.de