Baden-Württemberg ist Gründungsmitglied der Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg. Das österreichische Bundesland Oberösterreich hat das Bündnis initiiert. Die konstituierende Sitzung fand am 2. März 2016 in der Landesvertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union (EU) in Brüssel statt.
Die Allianz besteht mittlerweile aus 16 Regionen aus Deutschland, Österreich und Belgien und wird zudem von Luxemburg unterstützt. Die Allianz setzt sich für ein Energiesystem basierend auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ein. Um eine „europäische Energiewende ohne Atomkraft" zu befördern, setzen sich die Mitglieder der Allianz für ein Subventionsverbot und verbindliche Laufzeitbegrenzungen für Atomkraftwerke ein.
Die Allianz der Regionen hat sich mit den Risiken langer Laufzeiten von Atomkraftwerken befasst. Denn das Durchschnittsalter der Atomkraftwerke in Europa liegt bei fast 40 Jahren. Aus wirtschaftlichen Gründen ist für die meisten laufenden Atomkraftwerke ein Betrieb über die bei der Auslegung veranschlagte Betriebszeit von 40 Jahren hinaus vorgesehen und häufig auch schon umgesetzt.
Die Allianz der Regionen beauftragte die International Nuclear Risk Assessment Group (INRAG), eine Gruppe von international anerkannten Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Kerntechnik, eine Studie zu den mit „long term operation“ verbundenen Risiken zu erstellen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko schwerer nuklearer Unfälle durch den Betrieb alter und veralteter Reaktoren steigt.
Die Allianz stellte die Ergebnisse der Studie am 26. April 2021, dem 35. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, bei einer Online-Veranstaltung der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union vor und machte sie öffentlich zugänglich.
Angesichts der Tendenzen innerhalb der EU, die Atomenergie zu fördern und der resultierenden Diskussion um die Aufnahme der Atomkraft in die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten wies die Allianz die Kommission der Europäischen Union auf die Ergebnisse der Studie hin.
Aus Sicht der Allianz stehen diese im Widerspruch zur Einstufung der Atomenergie als nachhaltig im Bericht des Joint Research Centers (JRC) der Europäischen Kommission zur Taxonomie-Richtlinie (PDF).
Die Allianz forderte die EU-Kommission auf, die Atomkraft von der Aufnahme in die EU-Taxonomie auszuschließen.
Zu dem JRC-Bericht hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Juni 2021 eine fachliche Stellungnahme abgegeben. Sie zeigt auf, dass der JRC-Bericht viele Aspekte wie beispielsweise das Unfallrisiko der Atomenergie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Bei einer umfassenden Betrachtung ergibt sich, dass die Atomenergie wesentliche Nachhaltigkeitskriterien und demnach auch die Voraussetzungen zur Aufnahme in die EU-Taxonomie nicht erfüllt.
Bewertung der Atomenergie im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien
Der fortschreitende menschengemachte Klimawandel verdeutlicht die Notwendigkeit CO2-armer Energieerzeugung. Auf Bestreben einiger EU-Mitgliedsstaaten, die Kernenergie nutzen oder neu einsteigen wollen, wurde die Kernenergie als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in die EU-Taxonomie aufgenommen.
Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine erhöhte sich die Notwendigkeit der Reduzierung von Öl- und Gasverbrauch. In Folge dessen hat Deutschland kurzfristig die endgültige Abschaltung der drei letzten in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke vom 31. Dezember 2022 auf den 15. April 2023 verschoben. Zugleich wurden in mehreren Staaten Planungen zum Neubau von Kernkraftwerken, darunter auch sogenannter Small Modular Reactors (SMR), intensiviert.
Danach kam auch immer wieder die Diskussion auf, ob Deutschland den Atomausstieg rückgängig machen und die bereits stillgelegten Kernkraftwerke wieder in Betrieb nehmen sollte. Im Folgenden werden Argumente aufgelistet, warum die Kernenergie wichtige Nachhaltigkeitsaspekte nicht erfüllt und ein Wiedereinstieg nicht sinnvoll ist.
Ein entscheidender Nachteil der Kernenergie und damit ein gravierender Grund, der gegen ihre Nutzung spricht, sind die möglichen großräumigen, gravierenden Unfallfolgen. Die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima haben die langfristigen und weiträumigen Auswirkungen gezeigt. Durch die Freisetzung von radioaktiven Stoffen wurden große Landstriche so stark kontaminiert, dass sie nicht mehr bewohnt oder landwirtschaftlich genutzt werden können. Gerade im dicht besiedelten Europa wären die möglichen Auswirkungen eines Unfalls in einem Kernkraftwerk immens.
Mit dem Atomausstieg in Deutschland hat der Gesetzgeber beschlossen, dass dieses Risiko nur noch eine begrenzte Zeit toleriert werden kann. Für die einzelnen Kernkraftwerke wurden Abschaltzeitpunkte festgelegt, die letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland wurden am 15. April 2023 dauerhaft abgeschaltet. Diese Entscheidung ist in Deutschland in einem großen Konsens getroffen worden und auch in der Weise unumstößlich, als die betreibenden Energieversorgungsunternehmen kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben. Sie haben sich mit ihrer Personalplanung und Brennstoffbeschaffung auf die Abschalttermine hin ausgerichtet.
Anders als in anderen Industriebereichen, in denen die Europäische Union zum Teil sehr strenge technische Anforderungen stellt, gibt es für Kernkraftwerke nur vage formulierte übergeordnete Anforderungen. Bei neuen Reaktoren soll es auch bei einer Kernschmelze keine Freisetzungen geben, die außerhalb des Anlagengeländes sehr schnelle Notfallschutzmaßnahmen erfordern oder langfristige Auswirkungen haben. Bei den bestehenden Kernkraftwerken soll dieses Ziel angestrebt und, soweit es mit verhältnismäßigen Mitteln erreichbar ist, umgesetzt werden. Ein einheitliches hohes Sicherheitsniveau in der Europäische Union kann damit nicht erreicht werden.
Neue Kernkraftwerkstypen sind besser gegen Störfälle oder Unfälle ausgelegt als die in der Vergangenheit errichteten. Beispielsweise weist der in Frankreich und Finnland errichtete Europäische Druckwasserreaktor (EPR) einen sogenannten Core Catcher auf, mit dem die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen reduziert werden. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, dass es zu großräumigen Unfallfolgen kommt, weiter verringert.
Ein Restrisiko verbleibt jedoch auch bei diesen Neuanlagen. Wie der Europäische Druckwasserreaktor beruhen auch die anderen geplanten oder in Errichtung befindlichen Reaktoren in Europa – und von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen auch weltweit – auf dem traditionellen Konzept des wassergekühlten Reaktors, das nur graduell weiterentwickelt wurde. Der ökonomische Druck begünstigt dabei jedoch die gegenüber dem Europäischen Druckwasserreaktor kostengünstigeren Reaktortypen anderer Hersteller mit geringerem Sicherheitsniveau.
Zusätzliche Risiken treten auf, wenn Staaten neu in die Kernenergienutzung einsteigen. Sie besitzen weder auf Behördenseite noch auf Seiten der Energieversorgungsunternehmen entsprechendes kerntechnisches Know-how. Vor allem der staatliche russische Konzern Rosatom bietet auf dem Weltmarkt die Errichtung von Kernkraftwerken in Verbindung mit der Finanzierung und einer langfristigen Betriebsführung an. Auf diese Weise ist beispielsweise 2020 ein erstes Kernkraftwerk in Belarus in Betrieb gegangen und wird aktuell ein Kernkraftwerk in der Türkei errichtet.
Dem ausländischen Hersteller und Betreiber steht in solchen Staaten in der Regel keine ebenbürtige staatliche Überwachung gegenüber. Derartige Projekte sind stark vom Prestigedenken geleitet. Rationale energiepolitische oder ökonomische Überlegungen spielen in diesen Staaten vielfach eine nachgeordnete Rolle. Dabei gäbe es dort oftmals gute Bedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Gegensatz zur Photovoltaik und Windkraft, bei denen in den letzten Jahrzehnten technische Fortschritte zu sinkenden Stromerzeugungskosten geführt haben, sind die Kosten beim Bau von Kernkraftwerken stark gestiegen. Zudem haben sich die Bauzeiten bei europäischen Projekten erheblich verlängert, was sich zusätzlich auf die Stromerzeugungskosten auswirkt.
Die Neubauprojekte in Finnland und Frankreich verdeutlichen diese Entwicklung. Die dort errichteten Europäischen Druckwasserreaktoren, deren Baubeginn 2005 beziehungsweise 2007 war, sollten nach der ursprünglichen Planung nach fünf Jahren Bauzeit den Betrieb aufnehmen.
Tatsächlich ging das finnische Kernkraftwerk Olkiluoto erst 2023 in den Regelbetrieb, während das französische Kraftwerk Flamanville 3 2024 in Betrieb genommen wurde. Die Kosten haben sich bei beiden Projekten von ursprünglich rund drei Milliarden Euro jeweils mindestens vervierfacht. Die Verzögerungen und Kostensteigerungen führten dazu, dass der französische Staat beim Hersteller AREVA finanziell einspringen musste.
Ein Neubau von Kernkraftwerken ist derzeit unwirtschaftlich und wird daher derzeit vor allem dort in Betracht gezogen, wo staatliche Unternehmen die Kosten und Risiken tragen oder wie beispielsweise in Großbritannien staatliche Garantien gegeben werden und zugleich mit langen Betriebsdauern kalkuliert wird.
Die letzten Kernkraftwerke in Deutschland wurden im April 2023 abgeschaltet. Die politische Entscheidung zum endgültigen Atomausstieg ist nach dem Reaktorunfall in Fukushima in breitem politischem Konsens getroffen worden.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde insbesondere im Bundestagswahlkampf 2024 proklamiert, die drei zuletzt abgeschalteten oder sogar weitere, bereits im Rückbau befindliche Kernkraftwerke, wieder in Betrieb zu nehmen.
Diese Zielsetzung war bereits damals unrealistisch. Die Energieversorgungsunternehmen hatten kein Interesse am Wiedereinstieg. Die Kernkraftwerke befanden sich im Rückbau und wesentliche Komponenten waren bereits demontiert, so dass eine Wiederinbetriebnahme – unabhängig von den rechtlichen Hindernissen – auch technisch nur mit einem unwirtschaftlich hohen Aufwand möglich gewesen wäre.
Die diskutierte Prüfung der Machbarkeit einer Wiederinbetriebnahme fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Auch für die vereinzelt vorgebrachten dahingehenden Forderungen bleibt diese Bewertung aufgrund des fortgeschrittenen Rückbaus der Atomkraftwerke sowie aufgrund weiterer hier dargestellter Argumente richtig.
Durch die Ankündigung des französischen Staatspräsidenten Macron, die Entwicklung kleiner modularer Reaktoren (SMR) zu fördern, sowie Ankündigungen weiterer europäischer und außereuropäischer Staaten, SMR zu errichten, werden diese verstärkt als zukunftsfähige Entwicklung dargestellt.
Tatsächlich gibt es derartige Konzepte schon lange. Sie wurden im Wesentlichen aus Kostengründen immer wieder verworfen. Auch aktuell geht es um die Entwicklung von Prototypen, die nach Vorliegen von Erfahrungen dann in großer Stückzahl kostengünstiger produziert werden könnten. Ähnliche Vorstellungen hat Frankreich mit der damaligen Entscheidung zum Bau des Europäische Druckwasserreaktors (EPR) verbunden. Diese haben sich jedoch nicht bewahrheitet.
Andere Reaktorkonzepte, die als Generation IV bezeichnet werden und verbesserte Sicherheitseigenschaften aufweisen, sind noch weiter von einer technischen Realisierung entfernt. Es handelt sich dabei um theoretische Konzepte, die bereits in den 1960er und 1970er Jahren bekannt waren. Einige, wie die natriumgekühlten schnellen Brutreaktoren oder die gasgekühlten Hochtemperaturreaktoren, wurden als Prototypen in Betrieb genommen.
Einem Durchbruch zur kommerziellen Anwendung standen jedoch weniger technische Schwierigkeiten aus der Reaktorphysik entgegen als vielmehr Probleme von Komponenten für die ungewöhnlichen Medien. Mit derartigen ingenieurtechnischen Problemen werden auch die aktuell diskutierten Konzepte zu kämpfen haben. Vor diesem Hintergrund ist momentan keine realistische Abschätzung möglich, ob und wann eine kommerzielle Nutzung in größerem Maßstaberfolgen wird. Neuartige Reaktorkonzepte können also keine Antworten auf die sich heute stellenden energiewirtschaftlichen Fragen geben.
Für die aktuell notwendigen Reduktionen des CO2-Austoßes können weder Kernkraftwerke bisheriger Bauart noch neuartige Reaktoren einen Beitrag leisten. Ein Projekt, das heute in die Planung geht, wäre in etwa 20 Jahren realisiert.
Erforderlich ist jedoch, dass bereits im Laufe der nächsten ein bis zwei Jahrzehnten die Energieerzeugung aus Kohle, Öl und Erdgas ersetzt wird. Das ist nur möglich, wenn die vorhandenen erneuerbaren Energieformen stärker genutzt und die Techniken (Speicher, Herstellung und Nutzung von Wasserstoff und andere), die mit diesen Energieformen kompatibel sind, weiterentwickelt werden.
Der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ist unter den bestehenden Randbedingungen (begrenzte Haftung und optimistische Annahmen der Entsorgungskosten) wirtschaftlich attraktiv, da die Betriebskosten im Vergleich zu den Baukosten gering sind. Daher setzen viele Kernenergie befürwortende Staaten auf verlängerte Laufzeiten.
Die meisten Kernkraftwerke in Europa sind älter als 30 Jahre. Sie besitzen eine veraltete technische Auslegung, die durch Nachrüstungen nur eingeschränkt verbessert werden kann. Nachrüstungen, wie sie derzeit in Frankreich geplant werden, werden erst in langen Zeiträumen umgesetzt.
Angesichts der technischen Schwachstellen und der zunehmenden Alterung sind verlängerte Laufzeiten mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden und schon daher zu hinterfragen.
Der unter Klimaschutzaspekten positiv erscheinende Weg, die Kernenergie noch beim Übergang zu einem allein auf regenerativen Quellen beruhenden Energiesystem zu nutzen, ist bei genauerem Hinsehen oftmals insofern nicht so positiv, als die „Übergangslösung“ den Übergang eher behindert als unterstützt.
Der bei der Kernspaltung entstehende hochradioaktive Abfall muss so gelagert werden, dass er über eine Million Jahre nicht mit der Biosphäre in Kontakt kommt. Die Entsorgungsproblematik wurde nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit beim Einstieg in die Nutzung der Kernenergie ausgeblendet also auf nachfolgende Generationen verlagert. Das widerspricht den Anforderungen an Nachhaltigkeit und dem Prinzip der Generationengerechtigkeit
In einigen Staaten gab es in den letzten Jahren Fortschritte bei der Erkundung oder Errichtung von Endlagern, andere Staaten – darunter auch Deutschland – haben noch einen längeren Weg hin zu einem Endlager vor sich, der teils mehrere Jahrzehnte dauern wird. Der in Deutschland mühsam hergestellte gesellschaftliche Konsens bei der Suche nach einem Endlagerstandort hängt weiter entscheidend an dem beschlossenen Atomausstieg.
Die Energieerzeugung in Kernkraftwerken benötigt bezogen auf die erzeugten Kilowattstunden sehr kleine Mengen des Brennstoffs Uran und einen vergleichsweise geringen Materialaufwand für die Anlagen. Demgegenüber ist die bergbauliche Gewinnung von Uranerz und dessen Aufbereitung mit hohem Materialeinsatz und erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
Das zeigt sich in Deutschland bei der Sanierung der Stätten in Thüringen und Sachsen, an denen früher Uranbergbau betrieben wurde. Die Beseitigung der gravierendsten Umweltauswirkungen benötigt Jahrzehnte und verursacht Kosten im zweistelligen Milliardenbereich.
Schon jetzt gibt es einige Staaten weltweit, die neu in die Kernenergie einsteigen wollen, und spezielle Unterstützungsprogramme der Internationalen Atomenergieorganisation IAEA. Bei manchen stellt sich die Frage, ob die erforderliche staatliche Stabilität gegeben ist, um einen langfristig sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks zu gewährleisten und um verhindern zu können, dass radioaktive Stoffe für nicht-friedliche Zwecke genutzt werden.
Über wissenschaftliche und zivile Nuklearprogramme haben sich zudem nach dem Zweiten Weltkrieg einige Staaten Know-how verschafft, das sie dann zum Bau einer Atombombe verwendeten. Die geschichtliche Entwicklung und die aktuellen Vorgänge im Iran zeigen die Brisanz dieser Thematik.
Auch in Staaten, in denen bisher Kernenergie nicht politisch kontrovers diskutiert wurde, stoßen Kernkraftwerke und Anlagen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle lokal auf Vorbehalte. Schwere Unfälle haben die gesellschaftliche Akzeptanz der Kernenergie in vielen Ländern beeinflusst. Japan ist ein Beispiel hierfür.
Kernkraftwerke sind Großanlagen, bei deren Errichtung es in der Region zu Vorbehalten und Widerständen kommen kann. Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials werden Kernkraftwerke in der Regel in möglichst dünn besiedelten Regionen errichtet. Dies ist jedoch in insgesamt dicht besiedelten Regionen wie Deutschland sowie dem übrigen Mitteleuropa nur sehr eingeschränkt möglich. Die kleineren modularen Reaktoren würden diese Situation nicht ändern. Mit einer Leistung in der Größenordnung von 100 Megawatt sind die Anlagen und ihre Auswirkungen nicht wirklich klein. Bei der anvisierten größeren Anzahl würde die Zahl der betroffenen Regionen weiter zunehmen.
Eine grundsätzliche gesellschaftliche Akzeptanz ist zur Lösung der Endlager-Problematik erforderlich. Die Verbindung aus Atomausstieg und Neustart der Endlagersuche unter starker Einbindung des Parlaments und der Öffentlichkeit war ein wesentlicher Schritt, um die nötige Akzeptanz in Deutschland herzustellen.
Die Akzeptanz basiert auch darauf, dass bekannt ist, um welche Abfallmengen es sich handelt und dass diese nicht weiter steigen werden, so dass das gesuchte Endlager für hochradioaktive Abfälle auf klar definierten Abfallmengen basiert. Ein „Ausstieg vom Ausstieg“ oder auch bereits unklare Verhältnisse, ob die Kernenergie zukünftig wieder genutzt werden soll, könnten nicht nur das gewonnene Vertrauen der Bevölkerung wieder zunichtemachen, sondern auch zu großer Verunsicherung führen und damit den Endlagersuchprozess erheblich behindern.
Für ein Transformationsvorhaben wie die Energiewende ist Planungssicherheit eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionen in Anlagentechnik. Das betrifft die Suche nach geeigneten Standorten, die Errichtung von Lagern und auch die damit verbundenen Transporte. Die mit der EU-Taxonomie erfolgende Einstufung von Tätigkeiten als nachhaltig und die damit beabsichtigte Kennzeichnung von Unternehmen und Finanzprodukten müssen ebenfalls auf Verständnis in der Bevölkerung stoßen. Dies trifft auf die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie nicht zu.
Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie liefern ein wetterabhängiges, fluktuierendes Energieangebot, das Teil eines Wechsels hin zu einem dezentralen Energiesystem ist. Dieses Angebot kann zu bestimmten Zeiten den Strombedarf nicht vollständig decken, etwa wenn bei wenig Wind und Sonne ein hoher Strombedarf besteht. Zu anderen Zeiten entsteht ein Überangebot.
Ein Energiesystem, das auf erneuerbaren Energien basiert, muss daher nach folgendem Prinzip arbeiten:
- Erneuerbare tragen hauptsächlich zur Lastdeckung bei.
- Überschüsse werden in verschiedenen Speichertechnologien gespeichert, etwa in Batterien, in saisonalen Speichern über Wasserstoff und Gaskraftwerke oder mit Hilfe von Power-to-Heat oder anderen Technologien.
- Bei Unterversorgung muss die restliche Last durch Lastmanagement flexibilisiert und reduziert werden und durch regelbare Einheiten wie Speicher, flexible Kraftwerke auf Basis klimaneutraler Gase und anderer Technologien abgesichert werden.
Der Netzausbau und die Flexibilität des Systems sind dabei entscheidende Faktoren, um die Erzeugungszentren im Norden mit den Verbrauchszentren im Süden zu verbinden und die fluktuierende Einspeisung von erneuerbaren Energien auszugleichen. Dafür werden Versorgungseinheiten benötigt, die sehr schnell auf Überschüsse oder Unterversorgung im Netz reagieren können. Kernkraftwerke sind hierfür aufgrund ihrer technischen Auslegung nur eingeschränkt geeignet, da sie nicht für schnelle Lastanpassungen ausgelegt sind.
Ein Neubau von Kernkraftwerken würde zudem die Stromnetze für Jahrzehnte mit sogenannten unflexiblen Must-run-Kapazitäten belasten und den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zusätzlich erschweren. Stattdessen müssen mehr flexible Einheiten ins Stromnetz eingebunden und dieses modernisiert werden.
Die Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken bietet die Chance, bestehende Standorte für neue Technologien wie Gaskraftwerke, große Batterien und Konverterstationen für die Stromautobahn (zum Beispiel Konverter an den Kernkraftwerk-Standorten Philippsburg oder Obrigheim) zu nutzen. Die Energieversorgungsunternehmen beabsichtigen, die durch die Abschaltung der Kraftwerke freigewordenen Standorte und Netzeinspeisepunkte entsprechend weiter zu nutzen.
Im Gegensatz zur Kernenergie, bei der die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu immer höheren Kosten geführt haben, sind bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen technische Fortschritte erzielt worden, die Kostensenkungen bewirkt haben (vgl. Studie des FHG-ISE „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Juli 2024). Erneuerbare Energien sind mit geringeren Risiken verbunden, gehen mit geringeren Umweltbelastungen einher und bieten Chancen zur Weiterentwicklung und Verbesserung.
Ein dezentrales, vermaschtes Energiesystem kann die Resilienz gegenüber äußeren Störungen erhöhen. Durch eine verstärkte Erzeugung im Inland und eine Verringerung der Importe von Kernbrennstoffen und fossiler Energien kann die Abhängigkeit von Energieimporten aus nicht-demokratischen Staaten reduziert werden.
Auf Basis erneuerbarer Energien lässt sich die erforderliche Dekarbonisierung schneller realisieren und leichter finanzieren als durch die Nutzung von Kernenergie. Zudem bieten sich wirtschaftliche Chancen insbesondere für das Handwerk und durch Forschung und Innovation auch für den mittelständisch geprägten Anlagen- und Maschinenbau. Sie werden zu einem Energiesystem führen, in dem die Kernenergie keine Rolle einnimmt.
Daher sollten die finanziellen und wissenschaftlichen Ressourcen gezielt in diese Entwicklungen fließen. Ein paralleles Setzen auf die Kernenergie, etwa in Form kleiner modularer Reaktoren (SMR), vergeudet Ressourcen.
