Zahlreiche Gemeinden, Städte und Landkreise sowie Unternehmen in Baden-Württemberg engagieren sich im Klimaschutz. Die Landesregierung will mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ (KmS) Gemeinden und Landkreise unterstützen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das bedeutet, dass mit dem Programm die Umsetzung von Vorhaben des kommunalen Klimaschutzes gefördert wird, die auf vorhandenen, in Gemeinden und Landkreisen erarbeiteten Klimaschutzkonzepten oder dem European Energy Award (eea) beruhen.
Förderrunden 2014 und 2016
Im ersten Förderaufruf 2014 wählte das Umweltministerium 13 Projekte mit einem Volumen von rund 18 Millionen Euro aus und forderte sie auf, einen Antrag zu stellen. Der zweite Förderaufruf im Jahr 2016 stieß bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg wieder auf sehr große Resonanz. Dieses Mal zeichnete das Umweltministerium 16 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 9 Millionen Euro aus.
Neuer Förderaufruf 2020
Mit attraktiven Förderkonditionen unterstützt das Umweltministerium im Rahmen eines dritten Teilnahmeaufrufs Projekte und einzelne Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Dafür werden mehr als 20 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung stehen, die die Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Mittel werden von der Europäischen Kommission als zusätzliche Gelder für die Strukturfonds-Programme der laufenden EFRE-Förderperiode zur Verfügung gestellt, um die Folgen der Pandemie abzumildern und die Erholung der Wirtschaft in den Mitgliedstaaten zu unterstützen (REACT-EU).
Förderaufruf 2020 herunterladen [PDF; 12/20; 300 KB]
Weitere Hinweise und die Unterlagen zum Verfahren finden Sie unter:
EFRE BW: REACT-EU – Klimaschutz mit System
Informationen zum Förderprogramm
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist abgeschlossen. Es können keine Skizzen mehr eingereicht werden.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig aufgebaut:
Im ersten Schritt wählt eine Fachjury in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb geeignete Projektvorschläge anhand eines transparenten Bewertungssystems aus.
Im zweiten Schritt erfolgt im Frühjahr 2021 die Bekanntgabe der Auswahlentscheidung. Die Förderanträge der ausgewählten Fördervorhaben sind dann bei der L-Bank einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Projekte bis zum 31.12.2022 fertiggestellt werden müssen. Die Schlussverwendungsnachweise können Antragsteller bis zum 30.06.2023 bei der L-Bank einreichen.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts können gefördert werden, wenn sie aus einem kommunalen Klimaschutzkonzept abgeleitet sind und im Einvernehmen mit einer kommunalen Stelle umgesetzt werden. Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können ebenfalls gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die den Ausstoß von Treibhausgasen in der Kommune selbst verringern oder den durch Energieverbrauch in der Kommune andernorts verursachten CO2-Ausstoß vermindern. Das Programm unterstützt zum Beispiel Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung (zum Beispiel Heizung oder Lüftung), Auf- und Ausbau von Wärmenetzen, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen und Carsharing-Projekte.
Darüber hinaus können nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, die zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter oder der Bevölkerung über den CO2-Ausstoß beitragen, Verhaltensänderungen im Sinne des Klimaschutzes anregen oder Kohlendioxid-mindernde Investitionen Dritter im Bereich Klimaschutz und Energie unterstützen (zum Beispiel Schulungen oder Vorträge). Dabei sind auch digitale Lehr- und Lernangebote denkbar.
Ausgewählte KmS-Projektbeispiele der derzeitigen Förderung finden Sie auf unserer EFRE-Internetseite.
Wie wird gefördert?
Das Programm wird mit Mitteln aus dem „Aufbaufonds für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ (REACT-EU) finanziert und unter dem Operationellen Programm des EFRE Baden-Württemberg umgesetzt. Der Fördersatz beträgt sowohl für investive als auch nicht-investive Maßnahmen im Regelfall 80 Prozent. Im Einzelfall kann die Förderung bei Anwendung des europäischen Beihilferechts jedoch geringer ausfallen. Die Mindestfördersumme beträgt 160.000 Euro, der Höchstfördersatz liegt in der Regel bei drei Millionen Euro
Übergeordnete Gesamtverantwortung
Die übergeordnete Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Operationellen Programms mit dem Leitmotiv „Innovation und Energiewende“ in Baden-Württemberg liegt bei der Verwaltungsbehörde:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
poststelle@mlr.bwl.de
www.efre-bw.de

Juliana Hofmann
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat Klima, Stabsstelle Klimaschutz 70182 Stuttgart
