Zahlreiche Gemeinden, Städte und Landkreise sowie Unternehmen in Baden-Württemberg engagieren sich im Klimaschutz. Die Landesregierung will mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ (KmS) Gemeinden und Landkreise unterstützen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das bedeutet, dass mit dem Programm die Umsetzung von Vorhaben des kommunalen Klimaschutzes gefördert wird, die auf vorhandenen, in Gemeinden und Landkreisen erarbeiteten Klimaschutzkonzepten oder dem European Energy Award (eea) beruhen.
Förderrunden 2014 und 2016
Im ersten Förderaufruf 2014 wählte das Umweltministerium 13 Projekte mit einem Volumen von rund 18 Millionen Euro aus und forderte sie auf, einen Antrag zu stellen. Der zweite Förderaufruf im Jahr 2016 stieß bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg wieder auf sehr große Resonanz. Dieses Mal zeichnete das Umweltministerium 16 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 9 Millionen Euro aus.
Förderaufruf 2020
Mit attraktiven Förderkonditionen unterstützt das Umweltministerium im Rahmen eines dritten Teilnahmeaufrufs Projekte und einzelne Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Dafür stehen mehr als 20 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung, die die Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Mittel werden von der Europäischen Kommission als zusätzliche Gelder für die Strukturfonds-Programme der laufenden EFRE-Förderperiode zur Verfügung gestellt, um die Folgen der Pandemie abzumildern und die Erholung der Wirtschaft in den Mitgliedstaaten zu unterstützen (REACT-EU).
Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen. Es können keine Projektskizzen mehr eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
EFRE BW: REACT-EU – Klimaschutz mit System
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts können gefördert werden, wenn sie aus einem kommunalen Klimaschutzkonzept abgeleitet sind und im Einvernehmen mit einer kommunalen Stelle umgesetzt werden. Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können ebenfalls gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die den Ausstoß von Treibhausgasen in der Kommune selbst verringern oder den durch Energieverbrauch in der Kommune andernorts verursachten CO2-Ausstoß vermindern. Das Programm unterstützt zum Beispiel Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung (zum Beispiel Heizung oder Lüftung), Auf- und Ausbau von Wärmenetzen, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen und Carsharing-Projekte.
Darüber hinaus können nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, die zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter oder der Bevölkerung über den CO2-Ausstoß beitragen, Verhaltensänderungen im Sinne des Klimaschutzes anregen oder Kohlendioxid-mindernde Investitionen Dritter im Bereich Klimaschutz und Energie unterstützen (zum Beispiel Schulungen oder Vorträge). Dabei sind auch digitale Lehr- und Lernangebote denkbar.
Ausgewählte KmS-Projektbeispiele der derzeitigen Förderung finden Sie auf unserer EFRE-Internetseite.
Übergeordnete Gesamtverantwortung
Die übergeordnete Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Operationellen Programms mit dem Leitmotiv „Innovation und Energiewende“ in Baden-Württemberg liegt bei der Verwaltungsbehörde:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
poststelle@mlr.bwl.de
www.efre-bw.de

Juliana Hofmann
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat Klima, Stabsstelle Klimaschutz 70182 Stuttgart