Die Begrenzung des Klimawandels durch Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Hierfür ist ein tiefgreifender Umbau unserer Energiesysteme und eine weitreichende Umstellung auf innovative und emissionsarme Technologien in allen Sektoren notwendig, von der Stromerzeugung bis hin zu den großen Energieverbrauchssektoren Industrie, Verkehr und Gebäudewärme.
Im Verkehrssektor verursachen Nutzfahrzeuge circa ein Drittel der Gesamtemissionen – davon gut die Hälfte im Fernverkehr. Gerade der Antriebssystemwechsel bei schweren Nutzfahrzeugen hat daher besondere Relevanz für die Senkung der Treibhausgasemissionen. Für die Energieversorgung der Fahrzeuge ist europaweit eine Lade- und Tankinfrastruktur für die Strom- und Wasserstoffversorgung aufzubauen. Baden-Württemberg ist hier als innovationsorientierter Wirtschaftsstandort genauso gefragt wie als Transitland im Herzen Europas.
Ziel und Inhalte des Förderprogramms
Bereits in der derzeitigen Fahrzeugtestphase sollen sowohl batterieelektrische als auch wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge versorgt und deren Einsatz und Erprobung wissenschaftlich begleitet werden. Es soll die Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur in Bezug auf zu erwartende Standards, wie zum Beispiel dem Megawatt Charging System und die Betankung mit gasförmigem oder flüssigem Wasserstoff untersucht und sichergestellt werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr unterstützen mit dem Förderprogramm den Aufbau einer Infrastruktur in Baden-Württemberg. Es soll insbesondere die Kombination aus Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur gefördert werden.
Die Fördersumme beträgt bis zu 21 Millionen Euro für den Zeitraum bis 2026.
Das Förderprogramm gliedert sich in vier Förderbausteine:
Prioritärer Zweck der Förderung ist die Errichtung einer kombinierten Anlage, die sowohl öffentliche Ladeinfrastruktur als auch öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur an einem Standort mit engem räumlichem Bezug und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände vereint. Verfügbare Zuwendungsmittel werden zunächst für diesen Zweck verwendet.
Folgende Infrastrukturen müssen Bestandteile dieser kombinierten Anlage sein:
- Mindestens zwei DC-Ladepunkte (MCS - Megawatt Charging System) mit jeweils mindestens 1 Megawatt Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Zwischendurchladen während oder außerhalb von Pausenzeiten) und zwei DC-Ladepunkte (CCS - Combined Charging System) mit jeweils mindestens 350 Kilowatt Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Overnight-Charging während Ruhezeiten) zum Laden von elektrisch betriebenen schweren Nutzfahrzeugen (Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 nur in Bezug auf die geforderte Mindest-Peak-Ladeleistung).
- Eine Anlage mit mindestens zwei Zapfsäulen, die schwere Nutzfahrzeuge sowohl mit gasförmigem Wasserstoff (700 bar) als auch flüssigem Wasserstoff betanken kann. Bis zu einem wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ist anzustreben, innerhalb von 15 bis 30 Minuten eine Reichweite von bis zu 1.000 Kilometern betanken zu können. Die geplanten Tankmengen und -zeiten sind in den Projektskizzen anzugeben. Bei der Versorgung mit Wasserstoff muss zu Beginn der Zweckbindungsfrist eine Mindestkapazität von 1 Tonne pro Tag und zum Ende der Zweckbindungsfrist eine Mindestkapazität von 2 Tonnen pro Tag möglich sein.
Die kombinierte Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur kann mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gefördert werden.
Die Errichtung von DC-Ladepunkten (MCS - Megawatt Charging System) mit jeweils mindestens 1 Megawatt Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Zwischendurchladen während oder außerhalb von Pausenzeiten) und gegebenenfalls ergänzend optional DC-Ladepunkte (CCS - Combined Charging System) mit mindestens 350 Kilowatt Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Overnight-Charging während Ruhezeiten) zum Laden von elektrisch betriebenen schweren Nutzfahrzeugen (Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 nur in Bezug auf die geforderte Mindest-Peak-Ladeleistung).
Die Errichtung von Ladeinfrastruktur (MCS und optional CCS) kann mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gefördert werden.
Tankstellen, die gasförmigen Wasserstoff und/oder flüssigen Wasserstoff anbieten. Die geplanten Tankmengen und -zeiten sind in den Projektskizzen anzugeben.
Diese Tankstellen können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gefördert werden.
Während der Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase der in den Förderbausteinen 1 bis 3 beschriebenen Infrastruktur soll eine wissenschaftliche Begleitforschung der geförderten Anlagen erfolgen. Das Monitoring soll zum Erkenntnisgewinn bezüglich der Errichtung weiterer Anlagen sowie der Wechselwirkung zwischen Nutzung von Fahrzeug und Infrastruktur und deren Standardisierung beitragen. Eine inhaltliche Präzisierung kann in der zweiten Verfahrensstufe nach Auswahl der Vorhaben in Förderbaustein 1 bis 3 erfolgen.
Bei der wissenschaftlichen Begleitforschung bei Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird, kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare
Die Projekte sollen zum Montag, 1. Januar 2024, starten und mit einer maximalen Laufzeit von 30 Monaten grundsätzlich zum Dienstag, 30. Juni 2026, enden.
Förderbaustein 1 bis 3: Antragsberechtigt für den Bau und die Installation der Anlage nach Artikel 36 a Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Förderbaustein 4: Antragsberechtigt für die Begleitforschung nach Artikel 25 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Die Einreichungsfrist ist am Montag, 26.06.2023, abgelaufen. Später eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Die Antrags-Formulare, Ansprechpartner und auch Informationen zu einem Beratungstermin finden Sie unter:
Projektträger Karlsruhe: Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lkw