Förderprogramm

Lade- und Wasserstofftank­infrastruktur für Langstrecken-Lkw (LWT)

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Schaubild Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg mit gelben Kreisen

Die Begrenzung des Klimawandels durch Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Hierfür ist ein tiefgreifender Umbau unserer Energiesysteme und eine weitreichende Umstellung auf innovative und emissionsarme Technologien in allen Sektoren notwendig, von der Stromerzeugung bis hin zu den großen Energieverbrauchssektoren Industrie, Verkehr und Gebäudewärme.

Im Verkehrssektor verursachen Nutzfahrzeuge circa ein Drittel der Gesamtemissionen – davon gut die Hälfte im Fernverkehr. Gerade der Antriebssystemwechsel bei schweren Nutzfahrzeugen hat daher besondere Relevanz für die Senkung der Treibhausgasemissionen. Für die Energieversorgung der Fahrzeuge ist europaweit eine Lade- und Tankinfrastruktur für die Strom- und Wasserstoffversorgung aufzubauen. Baden-Württemberg ist hier als innovationsorientierter Wirtschaftsstandort genauso gefragt wie als Transitland im Herzen Europas.

Ziel und Inhalte des Förderprogramms

Bereits in der derzeitigen Fahrzeugtestphase sollen sowohl batterieelektrische als auch wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge versorgt und deren Einsatz und Erprobung wissenschaftlich begleitet werden. Es soll die Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur in Bezug auf zu erwartende Standards, wie zum Beispiel dem Megawatt Charging System und die Betankung mit gasförmigem oder flüssigem Wasserstoff untersucht und sichergestellt werden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr unterstützen mit dem Förderprogramm den Aufbau einer Infrastruktur in Baden-Württemberg. Es soll insbesondere die Kombination aus Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur gefördert werden.

Die Fördersumme beträgt bis zu 21 Millionen Euro für den Zeitraum bis 2026.

Das Förderprogramm gliedert sich in vier Förderbausteine:

Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare

Die Projekte sollen zum Montag, 1. Januar 2024, starten und mit einer maximalen Laufzeit von 30 Monaten grundsätzlich zum Dienstag, 30. Juni 2026, enden.

Förderbaustein 1 bis 3: Antragsberechtigt für den Bau und die Installation der Anlage nach Artikel 36 a Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Förderbaustein 4: Antragsberechtigt für die Begleitforschung nach Artikel 25 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Die Einreichungsfrist ist am Montag, 26.06.2023, abgelaufen. Später eingehende Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Die Antrags-Formulare, Ansprechpartner und auch Informationen zu einem Beratungstermin finden Sie unter:
Projektträger Karlsruhe: Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lkw