Biomasse ist der wichtigste und vielseitigste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Biomasse wird in fester, flüssiger und gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt. Auf die gesamte Endenergie (Strom, Wärme, Kraftstoff) aus erneuerbaren Energiequellen bezogen, nimmt die energetische Nutzung von Biomasse in Baden-Württemberg einen Anteil von über 60 Prozent ein. Wegen des begrenzten verfügbaren Potenzials wird ihr relativer Anteil jedoch sinken.
Als Biomasse werden Stoffe bezeichnet, die einen pflanzlichen oder tierischen Ursprung haben, also organisch sind. Dazu zählen beispielsweise Holz und Dung, aber auch Pflanzenöl. Im Gebäudeenergiegesetz des Bundes (Paragraf 3 Absatz 3) zählen folgende Energieträger zu Biomasse:
- Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung
- biologisch abbaubare Anteile von Abfällen aus Haushalten und Industrie
- Deponiegas
- Klärgas
- Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung
- Pflanzenölmethylester
Biomasse ist ein knappes und von vielen Seiten nachgefragtes Gut. Eine effiziente Nutzung ist notwendig. Vor der Nutzung als Energieträger sollte, wenn möglich, eine stoffliche Nutzung der Biomasse erfolgen. Der Klimaschutz und die Substitution fossiler Rohstoffe werden bei stofflicher Nutzung, etwa bei der Nutzung von Holz als Baustoff, häufig in höherem Maße unterstützt als bei der energetischen Nutzung.