Die Einführung von Energiemanagementsystemen bezuschussen Bund und Land mit bis zu 75 Prozent. Förderfähig sind Kosten für
- fachliche Anleitung und Begleitung des Prozesses zur Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „kom.EMS“
- externe fachliche Unterstützung zur Einführung eines Energiemanagementsystems
- Beschaffung und Installation erforderlicher Messeinrichtungen und Verbrauchszähler
- Beschaffung und Implementierung einschlägiger Energiemanagement-Software
- die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50.001
Klimaschutz-Plus: Land fördert Energiemanagement bei kleinen und mittleren Unternehmen, Kommunen, Kirchen und Vereinen
Seit 2016 unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg in seinem seit langem bewährten Förderprogramm Klimaschutz-Plus die Einführung von Energiemanagement, ergänzend zur Bundesförderung.
Kommunen können eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes erhalten. Gefördert werden die erstmalige Implementierung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements. Zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Software, Messtechnik, Personalausgaben für Fachpersonal, welches zusätzlich beschäftigt wird, externe Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems unterstützen sowie eine Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems nach einem anerkannten Zertifizierungssystem (zum Beispiel kom.EMS).
Kleine und mittlere Unternehmen können Landeszuschüsse erhalten. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Gefördert in Klimaschutz-Plus werden:
- Beratung und Begleitung zur Einführung eines Energiemanagements: 75 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 600 Euro pro Arbeitstag, für mindestens fünf, höchstens zwölf Arbeitstage pro Jahr für längstens drei Jahre; Beratertage können gegebenenfalls flexibel auf die Jahre aufgeteilt werden
- Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen inklusive Einbau und Aufschaltung: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro
- Beschaffung und Installation von Energiemanagement-Software: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro, Lizenzlösungen gemeinsam mit anderen Kommunen sind möglich
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 3.000 Euro
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien für KMU erfüllen – mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25 Prozent
- Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen nach Paragraf 3 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und Studentenwohnheimen, auch wenn sie das KMU-Kriterium (bis 250 Mitarbeitende, bis 50 Millionen Euro Umsatz) nicht erfüllen.
- auf Grund eines Landesgesetzes eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts
- Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchlichen Einrichtungen
- eingetragene gemeinnützige Vereinen im Sinne der Paragrafen 52 bis 55 der Abgabenordnung
- gemeinnützige Stiftungen
Ebenfalls in Klimaschutz-Plus gefördert werden:
- die fachliche Anleitung und Begleitung des Prozesses zur Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „kom.EMS“: Die Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses beträgt 75 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters. Die Fördergrenze liegt bei 600 Euro pro Arbeitstag für bis zu sieben Tagen (maximal 4.200 Euro).
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
Bundesförderprogramm für Energiemanagementsysteme von Unternehmen
Für Unternehmen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse für die Einrichtung oder Anwendung von Soft- und Hardware für Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen (rechtlich selbstständige Einheiten mit wirtschaftlicher Betätigung) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.