Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen wir nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme decken, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen.
Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Wer ist verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen?
Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz gibt das Land Baden-Württemberg allen Gemeinden die Chance, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte mussten den Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorlegen. Dadurch sind Wärmepläne für über 50 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs entstanden. Doch auch für alle anderen Kommunen ist ein Wärmeplan sinnvoll und wird vom Umweltministerium gefördert.
Baden-Württemberg hat mit der Einführung der verbindlichen kommunalen Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte im Jahr 2020 bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Seit 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft. Gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes wird die Wirksamkeit eines nach Landesrecht erstellten Wärmeplans durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht berührt. Wärmepläne auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen genießen also Bestandsschutz.
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans
- Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
- Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
- Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Bei der nachfolgenden Einbindung des kommunalen Wärmeplans in die weiteren kommunalen Planungsaufgaben sollten die Beteiligten der Wärme- und Stadtplanung sich regelmäßig abstimmen.
Ein kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.
Wo können sich Kommunen beraten lassen?
Das Kompetenzzentrum Wärmewende bei der KEA-BW ist der erste Ansprechpartner in Baden-Württemberg für alle Fragen rund um die Wärmeplanung. Das Online-Angebot der KEA-BW umfasst Antworten auf häufig gestellte Fragen, weitere Informationsmaterialien, Materialien für die Ausschreibung und vieles weitere.
Neben der KEA-BW bieten regionale Beratungsstellen Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung an. Sie informieren über die Ziele und Methoden, bringen lokale Akteure zusammen und stehen den Kommunen auch beratend zur Seite. Sie spielen außerdem eine wichtige Rolle, um im Wärmeplan vorgeschlagene Maßnahmen auch umsetzen zu können.