Sanierungsfahrplan BW


Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 16 Absatz 3 der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes.

 

Photovoltaik auf Einfamilienhaus
  • Sanierungsfahrplan für

Wohngebäude

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Er stellt für einige Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.

Bürogebäude
  • Sanierungsfahrplan für

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden.

Person macht sich Notizen
  • Zum Herunterladen

Nachweisformulare und weitere Informationen

Hier finden Sie die Nachweisformulare, die Sie maximal 18 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizanlage bei der unter Baurechtsbehörde vor Ort vorlegen müssen. Außerdem haben wir Informationsmaterialien und Hilfsmittel zum Sanierungsfahrplan für Sie zusammengestellt.

Muster eines Sanierungsfahrplans
  • Hilfsmittel für Beratung

Mustersanierungs­fahrpläne und Drucktool

Hier finden Energieberaterinnen und -berater zwei wichtige Hilfsmittel: Zum einen das Drucktool, das kompatibel zur Energieberater-Software ist. In dieses Tool können Gebäudeparameter geladen und ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. Zum anderen gibt es jeweils ein Muster für einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.

Gespräch unter Kollegen
  • Ansprechpartner

Wer stellt einen Sanierungsfahrplan aus?

Hier finden Sie Ansprechpartner, die einen Sanierungsfahrplan ausstellen dürfen, und welche Voraussetzungen Berater erfüllen müssen, um ausstellungsberechtigt zu sein.

Tafel - Fragen? Antworten!
  • FAQ

Fragen und Antworten

Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Die Verordnung ergänzt Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 16 Absatz 3 der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen und ihre Antworten.

Euromünzen, Geldscheine und Taschenrechner
  • Förderprogramm des Bundes

Fördermittel für individuellen Sanierungsfahrplan

Das Konzept des Sanierungsfahrplans wurde in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auch auf Bundesebene übernommen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beantragen. 

Person hält Holzpellets in Händen
  • Novelliertes Gesetz des Landes für Altbauten (seit 01.07.2015)

Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015

Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden seit 1. Juli 2015 beim Austausch ihrer Heizung einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energie zu nutzen oder andere Maßnahmen (Dämmung oder Energieeffizienz) vorzunehmen. Für Neubauten gilt das Gebäudeenergiegesetz des Bundes.