Förderprogramm

Klimaschutz-Plus

Energie sparen durch Wärmedämmung. Haus mit Wärmebildkamera fotografiert.

: Aktuelles

Im Förderprogramm Klimaschutz-Plus können ab Sonntag, 1. September 2024, wieder Anträge gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter 1. September 2024.

Das Land Baden-Württemberg hat sich für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Wichtiger Partner sind dabei auch Kommunen, Unternehmen, Vereine, kirchliche Organisationen und kommunale Betriebe. Um diese zu unterstützen und damit die Klimaschutzziele nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen, hat das Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ aufgelegt.

Das Programm wurde verlängert und mit Änderungen fortgeschrieben.

In dieser nichtamtlichen Lesefassung [PDF; 03/24: 826 KB] der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus mit aktuellem Stand, wurden die Änderungsverwaltungsvorschriften eingearbeitet. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist weiterhin nur der durch beziehungsweise im Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sollen inzwischen die im Land verursachten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert und zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 schrittweise verringert werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn Energie effizienter eingesetzt und bei Strom und Wärme Energie eingespart wird – insbesondere im Gebäudebestand.

Die Wärmeversorgung soll bis 2040 klimaneutral sein. Deshalb muss der heutige Wärmebedarf – insbesondere im Gebäudesektor – konsequent reduzieren werden. Den verbleibenden Bedarf sollen künftig erneuerbare Energien decken. Um diese im Land konsequenter zu nutzen, müssen die Infrastrukturen darauf ausgerichtet und optimiert werden.

Die Rolle der Städte und Gemeinden ist besonders wichtig. Denn sie haben gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vorbildfunktion zu erfüllen und sie gestalten innerhalb ihrer Gemarkung die Rahmenbedingungen zur CO2-Reduzierung ganz wesentlich mit.

September 2024

November 2023

Juli 2023

Im Rahmen der Fortschreibung hat das Umweltministerium wichtige Fördertatbestände überarbeitet. Zu den Änderungen gehören unter anderem:

Zudem werden mit der Fortführung des Programms die Fördervoraussetzungen angepasst (Ziffer 3.4 bis 3.6): Fördervoraussetzung für Kommunen ist es, dem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden geschlossenen Klimaschutzpakt mittels einer unterstützenden Erklärung beizutreten mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen.

Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß Paragraf 18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Die Energieverbräuche sollen vollständig und lückenlos vorliegen – mindestens ab dem Jahr 2022.

Antragsstellung, Antragsfristen und Antragsformulare

Ab Sonntag, 1. September 2024, können im Förderprogramm Klimaschutz-Plus wieder Anträge gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie hier:

Antragsformulare
Weitere Hinweise zur Antragsstellung

Für folgende Fördertatbestände sind keine Anträge mehr möglich:
Energiemanagement (Nummer 2.2.2.3 VwV Klimaschutz-Plus),
Leitstern Energieeffizienz (Nummer 2.2.2.9 VwV Klimaschutz-Plus).

Im Förderprogramm ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn möglich. Sie können eine Maßnahme nach der Antragstellung und schon vor dem Zugang des Bewilligungsbescheides beginnen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch auf eine Förderung.

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Bewilligungsstelle

Würfel mit Icons für Telefon, Mail und URL

Klimawandelanpassung, Kommunaler Klimaschutz

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft