Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Informationen in Leichter Sprache



Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.

Das Umwelt-Ministerium will seine Internet-Seite
auch barriere-frei machen.
Damit alle die Seite nutzen können.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Was schon barriere-frei ist.

  • Was noch nicht barriere-frei ist.

  • Welche Hilfen es gibt.

  • Und wie Sie Hilfe bekommen.


Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt
für die Internet-Seite vom Ministerium:
um.baden-wuerttemberg.de

Hier können Sie das Gesetz lesen:
Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Paragraf 10 Absatz 1



1. Ist die Internetseite nach dem Gesetz?
Was ist barrierefrei?



Die Internet-Seite ist nur zum Teil barriere-frei.

Barriere-frei heißt:
Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

Das haben wir noch nicht ganz geschafft.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Aber wir arbeiten weiter daran.

Zum Beispiel:

  • Wir haben jetzt Infos in Leichter Sprache.

    Damit alle Menschen unsere Infos verstehen.

  • Sie können sich unsere Seiten vorlesen lassen.

    Wenn Sie schlecht sehen oder lesen können.

    Das geht über den Laut-Sprecher am Computer.


Aber wir müssen noch mehr tun.
Damit alle unsere Seiten nutzen können.

2. Was ist nicht barriere-frei?



Hier erklären wir, wo es noch Hindernisse gibt.
Das ist noch nicht nach dem Gesetz:

  • Dokumente

    die vor dem 23. September 2018 gemacht wurden

    und für die Verwaltung im Amt gebraucht werden.

    Zum Beispiel: Anträge an das Ministerium.


  • Und auch Dokumente

    die nach dem 23. September 2018 gemacht wurden.

    Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei.


  • Videos:

    Die Videos haben teils nur einen Unter-Titel.

    Sie sind noch nicht barriere-frei.


  • Formulare:

    Formulare sind Anträge zum Ausfüllen.

    Manche Formulare können wir

    noch nicht barriere-frei machen.


Ausnahme:
Manche Inhalte müssen nicht barriere-frei sein:
Zum Beispiel: Dokumente

  • die vor dem 23. September 2018 gemacht wurden

  • und nicht für die Verwaltung im Amt gebraucht werden.


Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.
Wir setzen die Regeln Stück für Stück um.
Damit alle unsere Internet-Seite nutzen können.

3. Erklärung zur Barriere-Freiheit



Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite nutzen können.

Die Gesetze zur Barriere-Freiheit stehen im:



Die Regeln für das Internet stehen in der:

  • Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung

    Kurz: BITV


In dem Gesetz steht:
Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.

Das haben wir gemacht:
Mit dem BITV-Selbst-Test.
Das heißt:
Wir haben selbst geprüft,
ob wir die Regeln einhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung hat unsere
Internet-Seite auch geprüft.
Sie überwacht, ob Internet-Seiten barrierefrei sind.

Diese Erklärung ist vom 15. März 2020.
Sie wurde zuletzt am 24.06.2021 geprüft.

Hier finden Sie mehr Infos zum BITV Selbst-Test.

Hier finden Sie mehr Infos zur Deutschen Rentenversicherung.

4. Kontakt



Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de


5. Hilfe bei Fragen und Problemen



Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die Kontakt-Infos stehen unter:
4. Kontakt.

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.

Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium nicht antwortet.

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 27 93 36 0
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt: Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.

Hier können Sie das Gesetz dazu lesen:
L-BGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4




Rechte an Text und Bild:



Text: Atelier Leichte Sprache.

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.