Informationen in Leichter Sprache
Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.
Das Umwelt-Ministerium will seine Internet-Seite
auch barriere-frei machen.
Damit alle die Seite nutzen können.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Was schon barriere-frei ist.
- Was noch nicht barriere-frei ist.
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt
für die Internet-Seite vom Ministerium:
um.baden-wuerttemberg.de
Hier können Sie das Gesetz lesen:
Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Paragraf 10 Absatz 1
1. Ist die Internetseite nach dem Gesetz?
Was ist barrierefrei?
Die Internet-Seite ist nur zum Teil barriere-frei.
Barriere-frei heißt:
Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Das haben wir noch nicht ganz geschafft.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Aber wir arbeiten weiter daran.
Zum Beispiel:
- Wir haben jetzt Infos in Leichter Sprache.
Damit alle Menschen unsere Infos verstehen. - Sie können sich unsere Seiten vorlesen lassen.
Wenn Sie schlecht sehen oder lesen können.
Das geht über den Laut-Sprecher am Computer.
Aber wir müssen noch mehr tun.
Damit alle unsere Seiten nutzen können.
2. Was ist nicht barriere-frei?
Hier erklären wir, wo es noch Hindernisse gibt.
Das ist noch nicht nach dem Gesetz:
- Dokumente
die vor dem 23. September 2018 gemacht wurden
und für die Verwaltung im Amt gebraucht werden.
Zum Beispiel: Anträge an das Ministerium. - Und auch Dokumente
die nach dem 23. September 2018 gemacht wurden.
Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei. - Videos:
Die Videos haben teils nur einen Unter-Titel.
Sie sind noch nicht barriere-frei. - Formulare:
Formulare sind Anträge zum Ausfüllen.
Manche Formulare können wir
noch nicht barriere-frei machen.
Ausnahme:
Manche Inhalte müssen nicht barriere-frei sein:
Zum Beispiel: Dokumente
- die vor dem 23. September 2018 gemacht wurden
- und nicht für die Verwaltung im Amt gebraucht werden.
Wir arbeiten weiter an der Barriere-Freiheit.
Wir setzen die Regeln Stück für Stück um.
Damit alle unsere Internet-Seite nutzen können.
3. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite nutzen können.
Die Gesetze zur Barriere-Freiheit stehen im:
- Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Kurz: L-BGG
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-Durchführungs-Verordnung
Die Regeln für das Internet stehen in der:
- Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Kurz: BITV
In dem Gesetz steht:
Wir müssen die Barriere-Freiheit prüfen.
Das haben wir gemacht:
Mit dem BITV-Selbst-Test.
Das heißt:
Wir haben selbst geprüft,
ob wir die Regeln einhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung hat unsere
Internet-Seite auch geprüft.
Sie überwacht, ob Internet-Seiten barrierefrei sind.
Diese Erklärung ist vom 15. März 2020.
Sie wurde zuletzt am 24.06.2021 geprüft.
Hier finden Sie mehr Infos zum BITV Selbst-Test.
Hier finden Sie mehr Infos zur Deutschen Rentenversicherung.
4. Kontakt
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
5. Hilfe bei Fragen und Problemen
Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die Kontakt-Infos stehen unter:
4. Kontakt.
Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium nicht antwortet.
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 27 93 36 0
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt: Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.
Hier können Sie das Gesetz dazu lesen:
L-BGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
Rechte an Text und Bild:
Text: Atelier Leichte Sprache.
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.