Hervortretende wasserwirtschaftliche und ökologische Probleme und das Jahrhunderthochwasser von 1990 führten zu einem Umdenken. In Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Gemeinden und Fachleuten vor Ort wurde das IDP von den Regierungspräsidien Tübingen (Federführung) und Freiburg entwickelt und vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg im Januar 1992 beschlossen. Unter dem Motto „Lebensraum Donau: Erhalten – Entwickeln“ sollen die Menschen und Güter vor dem Hochwasser der Donau geschützt und der Lebensraum Donau als Natur und Kulturerbe erhalten und entwickelt werden.
(Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg)