Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerische Klimaschutzmaßnahmen an. Es unterstützt Unternehmen dabei, die nächsten Schritte zu einem wirtschaftlich erfolgreichen und wirksamen Klimaschutz zu gehen.
Das Förderprogramm ist ein Baustein der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und hat eine Laufzeit bis Ende 2027.
Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Förderbausteine:
Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beratungsförderung umfasst Beratungsförderung A und Beratungsförderung B mit jeweils zwei bis fünf bezuschussten Beratungstagen.
Beratungsförderung A kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Beratungsförderung B kann erst nach einem zusätzlichen Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und einem damit verbundenen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Inhalte der Beratungsförderung können abhängig vom individuellen Bedarf der Unternehmen unter anderem folgende Beratungsinhalte umfassen:
- Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1)
- Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3
- Beratung zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
Bei bereits vorliegender Treibhausgasbilanz sind weitere Beratungsinhalte möglich, unter anderem:
- Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
- Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen umzusetzen
Die Investitionsförderung zielt auf die Projektumsetzung von identifizierten Maßnahmen ab, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung nach sich ziehen.
Gefördert werden unter anderem:
- Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur Treibhausgas-Vermeidung oder Treibhausgas-Reduktion (zum Beispiel durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können.
- Maßnahmen zur Treibhausgas-Vermeidung oder Treibhausgas-Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie und durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
- Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
- Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
- Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur Treibhausgas-Reduktion beitragen
- Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur Treibhausgas-Vermeidung oder Treibhausgas-Reduktion führen
Die Investitionsförderung kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular jährlich zum 31. März und 30. September und in 2023 zum 15. November.